Urteil des Verwaltungsgerichts Brückenkletterer müssen für Feuerwehreinsatz zahlen

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Nichts geht mehr: Die Lindauer Autobahn musste wegen der Protestaktion gegen die Automesse IAA am 7. September 2021 in Richtung München für etwa zwei Stunden gesperrt werden.
Nichts geht mehr: Die Lindauer Autobahn musste wegen der Protestaktion gegen die Automesse IAA am 7. September 2021 in Richtung München für etwa zwei Stunden gesperrt werden. (Foto: Peter Kneffel/dpa)

Die Richter weisen die Klagen von zwei Klima-Aktivisten gegen die Gebührenbescheide der Gemeinde Gilching ab.

Von Christian Deussing, Gilching/München

Die Klagen der bekannten Klima-Aktivisten Mirjam Herrmann und Kim Schulz von der „Letzten Generation“ gegen die Einsatzgebühren der Gilchinger Feuerwehr an einer Brücke am 7. September 2021 auf der Lindauer Autobahn (A96) sind abgewiesen. Das entschied am Mittwoch das Verwaltungsgericht München. Die schriftliche Urteilsbegründung wird aber wohl erst in einigen Wochen vorliegen.

Er habe mit dieser Entscheidung gerechnet, die sich bereits in der Verhandlung am Tag zuvor abzeichnete, sagt Josef Geislinger der SZ. Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht vertritt in dem Verfahren die Gemeinde Gilching, die die Kosten ihrer Feuerwehr für den zweieinhalbstündigen Einsatz mit vier Fahrzeugen, zwei Sprungrettungspolstern und einer Drehleiter in Rechnung stellte.

Die Aktivisten, die sich mit einem Protestbanner gegen die Automesse IAA in München an eine Eisenbahnbrücke vor der Ausfahrt Germering-Süd gehängt und so den Verkehr in Richtung München blockiert hatten, sollten je 1369 Euro zahlen. Doch die beiden Demonstranten verweigerten dies, ohne allerdings selbst im Prozess zu erscheinen.

Für Geislinger ist der Fall klar: Aufwendungen und Leistungen der Feuerwehr habe die Gemeinde Gilching in den Bescheiden satzungsgemäß eingefordert. Der Einsatz unter der Brücke sei eine technische Hilfeleistung gewesen, die durch eine „vorsätzlich herbeigeführte Gefahr“ notwendig geworden sei, sagte der Jurist. Diese Situation habe das Gericht ebenfalls als kostenpflichtig beurteilt. Seines Wissens nach, so der Anwalt, sei dieses Verfahren das erste von vergleichbaren Fällen in Bayern gewesen, worüber ein Verwaltungsgericht entschieden habe.

Hauptanwalt der Kläger ist der Vater des Klima-Aktivisten Kim Schulz. Er hatte sich in der mündlichen Verhandlung aus terminlichen Gründen von einem Kollegen vertreten lassen und war am Mittwoch für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Die Klage war unter anderem damit begründet worden, dass ein Rettungseinsatz der Feuerwehr an der Autobahnbrücke nicht erforderlich gewesen sei.

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