Gilching:Drogen im Darknet bestellt

Amtsgericht verurteilt Gilchinger zu einer Bewährungsstrafe

Von Christian Deussing, Gilching

Der Mann hatte sich offenbar recht sicher gefühlt und bestellte im Darknet acht Monate lang insgesamt 175 Gramm Amphetamine und 225 Gramm Marihuana ins Haus. Der Anklage nach versteckte der Gilchinger einen Teil der gekauften Drogen auf seinem Dachboden, ohne dass seine Familie offenkundig davon erfuhr. Doch dann kamen dem IT-Mitarbeiter Rauschgiftfahnder auf die Spur und durchsuchten im September 2019 seine Wohnung. Er soll sofort kooperiert und den Ermittlern das Versteck im Haus gezeigt haben. Das wurde dem bisher unbescholtenen und geständigen Angeklagten vor dem Amtsgericht Starnberg positiv angerechnet. Der 33-Jährige wurde zu einer einjährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Er hat zudem je 2500 Euro an den Suchthilfeverein Condrobs und ans Starnberger Tierheim zu zahlen.

Man merkte dem Gilchinger an, wie unbehaglich ihm auf der Anklagebank zumute war. Denn er musste sich wieder an den Schock erinnern, als die Polizisten damals bei ihm aufgetaucht waren. Der Mann blieb im Prozess wortkarg und ließ über seinen Verteidiger ausrichten, seit der Hausdurchsuchung "komplett clean zu sein". Das belegten Haarproben und toxikologische Zertifikate, betonte der Anwalt. Zudem habe der Angeklagte die Drogen nur zum eigenen Konsum erworben.

Der Staatsanwalt hielt dagegen fest, dass der Mann in erheblichen Mengen Rauschmittel erworben habe - und Amphetamine keinesfalls weiche Drogen seien und ein gewisses Gefährdungspotenzial bedeuteten. Außerdem sei hier mit dem Erwerb von Cannabis und Aufputschmitteln eine "Nachfrage im Darknet geschaffen worden", sagte der Ankläger. Er forderte eine 13-monatige Haftstrafe zur Bewährung und erklärte, dass seiner Ansicht nach der Gilchinger nicht suchtabhängig gewesen sei. Der Staatsanwalt vermutete, dass der Angeklagte eher bei bestimmten Anlässen in stressigen Situationen Drogen genommen habe.

Die Richterin verwies darauf, dass der 33-Jährige noch zwei weitere Lieferungen der Betäubungsmittel erwartet habe - diese aber aus unbekannten Gründen nicht zugestellt worden seien. Die Geschäfte seien aber ansonsten vermeintlich problemlos verlaufen - bis alles aufgeflogen sei und mit der Enttarnung der "schmerzhafte Absturz" begonnen habe, so die Richterin.

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