Beamten ins Stolpern gebracht:Bundesrepublik verklagt Reinigungskraft auf 55 000 Euro

Beamten ins Stolpern gebracht: Der Vorfall passierte im November 2017 am S-Bahnhof Gilching-Argelsried.

Der Vorfall passierte im November 2017 am S-Bahnhof Gilching-Argelsried.

(Foto: Franz Xaver Fuchs)

Die Frau war im November 2017 am S-Bahnhof Gilching-Argelsried eine Treppe heruntergestürzt und hatte dabei auch einen Bundesbeamten mit sich gerissen. Dafür sollte sie zahlen.

Von Christian Deussing

Eine 43-jährige Frau soll damals auf dem Treppenabgang im Bahnhof Gilching-Argelsried gestolpert und dabei einen 56-jährigen Bundesbeamten auf dessen Heimweg einige Stufen mit sich gerissen haben. Der Gilchinger zog sich beim Sturz erhebliche Knieverletzungen zu. Zweimal musste der Patentprüfer operiert werden und war längere Zeit dienstunfähig. Der Wegeunfall passierte im November 2017 und wurde nun vor der 10. Zivilkammer des Landgerichts München II verhandelt. Denn die Bunderepublik hatte die Frau aus Feldafing verklagt, sie sollte für die Kosten der Heilfürsorge und für die weiter gezahlte Besoldung des Beamten aufkommen. Verlangt wurden von der beklagten Reinigungskraft 55 000 Euro.

Doch jetzt hat Richterin Johanna Müller-Graff die Klage abgewiesen. Sie sei nach der Beweislage nicht davon überzeugt, dass die Frau schuldhaft gehandelt habe und es deshalb zu dem Sturz des Bundesbeamten gekommen sei, teilte das Landgericht mit. Die Frau hatte in der Verhandlung angegeben, dass sie zwar gestolpert sei, aber den Mann nicht mitgerissen oder zu Fall gebracht habe. Die Frau berichtete, nur die Brille des Mannes in dem Moment erwischt zu haben, die dadurch zu Boden gefallen sei.

Der Zeuge habe keine Erinnerung, was in dem Moment seine Beine gemacht hätten, heißt es im Protokoll

Im Regressprozess wurde auch der Beamte aus Gilching vernommen. Demnach hat der Mann lediglich wahrgenommen, dass hinter ihm jemand stolpert. Gesehen habe er jedoch nichts - und dann sei alles sehr schnell passiert. Für ihn sei es "stoßartig die Treppe hinab gegangen", so der Mann. Der Zeuge habe aber keine Erinnerung mehr daran gehabt, was in dem Moment seine Beine gemacht hätten, heißt es in dem Protokoll des Zivilgerichts. Aufgrund dieser Aussagen zur fehlenden Wahrnehmung habe sich der Vorwurf gegen die Feldafingerin nicht erhärtet, der Nachweis ihrer Schuld sei nicht erbracht worden, entschied das Gericht. So bleibe es nach alledem im Ergebnis unklar, weshalb der Beamte letztlich auf der Treppe ins Stürzen geraten sei, begründete die Richterin ihre Entscheidung. Jedenfalls könne das Gericht kein schuldhaftes oder fahrlässiges Verhalten der Frau erkennen.

Die Feldafingerin war ihrerseits in Argelsried ausgestiegen, um eine Freundin zu besuchen. Die Beklagte sagte dem Gericht, sie sei ausgerutscht und habe dabei mit dem Arm die Brille des Mannes erwischt. Sie habe sich bei ihm entschuldigt und habe zugesichert, die Reparatur der beschädigten Brille zu bezahlen.

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