Amtsgericht Starnberg:Schlägerei auf der Kirchentreppe

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Die Ludwigskirche in München, Schauplatz einer handgreiflichen Auseinandersetzung, an der auch junge Leute aus dem Landkreis Starnberg beteiligt warn. (Foto: Alessandra Schellnegger)

Drei junge Leute sind wegen einer Auseinandersetzung in München angeklagt. Einer wird wegen Körperverletzung verurteilt und muss Sozialstunden leisten.

Von Michael Berzl, Starnberg

Eine Nacht auf der Ludwigstraße in München, eine Gruppe junger Männer auf der Suche nach Bier und vielleicht auch nach Streit - und dann noch eine rassistische Bemerkung: Das ist die Konstellation, die eine ordentliche Rauferei mit Faustschlägen und mindestens einem Fußtritt in Gang gesetzt hat. Die Schadensbilanz: ein abgebrochener Zahn und eine dicke Nase. Das Amtsgericht in Starnberg hat am Donnerstag versucht aufzuklären, wer wie an der Rangelei beteiligt war und wer wem was angetan hat. Drei junge Männer aus Gilching, Inning und Starnberg waren angeklagt, nur einen von ihnen hat das Schöffengericht schließlich wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Der 21-jährige Gilchinger muss 18 Sozialstunden ableisten.

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Der Vorfall liegt eineinhalb Jahre zurück, es war noch mitten in der Corona-Zeit; offenbar zog es viele junge Leute nach draußen. Einer der Treffpunkte in jener Freitagnacht im September war die Treppe zur Ludwigskirche. Eine Gruppe Studenten hatte sich dort mit ein paar Dosen Bier niedergelassen, als ein offenbar durstiges Quartett aus dem Fünfseenland auftauchte und ebenfalls einen Schluck wollte: die drei Angeklagten und ein weiterer junger Mann. Als dieser sich wegen seiner dunklen Hautfarbe eine Bemerkung anhören musste, die er als beleidigend empfand, ging alles sehr schnell. Auf der Treppe kam es zu einer Rangelei mit mehreren Beteiligten, die ein ebenso jähes Ende fand, als eine Polizeistreife auftauchte. In der Nähe des Filmcasinos beim Odeonsplatz konnten die Beamten die mutmaßlichen Täter stellen und ihre Personalien aufnehmen.

Ein halbes Dutzend Zeugen, die mehr oder weniger in das Geschehen auf der Kirchentreppe involviert waren, hat am Donnerstag vor dem Schöffengericht ausgesagt. Was genau passiert war, ließ sich kaum aufklären. "Es war ein großes Durcheinander", sagte ein 28-jähriger IT-Angestellter.

Der Richter urteilt "in dubio pro reo"

Nach fünfstündiger Verhandlung urteilte Jugendrichter Ralf Jehle nach dem Grundsatz "in dubio pro reo", im Zweifel für den Angeklagten. Vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung wurden zwei der Angeklagten freigesprochen, da ihnen nicht zweifelsfrei nachzuweisen war, dass sie selbst zugeschlagen hatten: ein 20-Jähriger aus Inning und ein 16-jähriger Schüler aus Starnberg. Für den Inninger hätte eine Verurteilung Konsequenzen haben könnten, weil er mehrfach einschlägig vorbestraft ist und noch eine Bewährungszeit läuft. Dem Starnberger war zwar keine Beteiligung an der Schlägerei nachzuweisen, aber auch er muss Sozialstunden ableisten, weil er ohne Führerschein Auto gefahren war. Allein dem Gilchinger war nach Überzeugung des Gerichts der Fußtritt nachzuweisen. Der Vierte aus der Gruppe hat sich noch mehr zuschulden kommen lassen, daher wird gegen ihn separat verhandelt.

Eines der Opfer der Schlägerei ist ein 20-jähriger Student aus Olching. Erst nach der Rauferei hat er festgestellt, dass ihm ein Stück von einem Schneidezahn abgebrochen war. Wie genau das passiert ist, bleibt auch nach der Gerichtsverhandlung ungeklärt.

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