Süddeutsche Zeitung

Amtsgericht Starnberg:Streit um aufpolierten Benz

Ein 54-Jähriger soll beim Verkauf seines Autos einen Unfallschaden verschwiegen haben.

Von Christian Deussing, Gilching

Der bisher unbescholtene Gilchinger glaubte, "im falschen Film" zu sein und stritt den Vorwurf ab. Er soll vor zwei Jahren einen älteren Mercedes für 7250 Euro an einen jungen Mann verkauft und dabei einen Unfallschaden verschwiegen haben. Den Ermittlungen zufolge hätte der Wagen nur noch einen Restwert von 2355 Euro gehabt. Damit habe der Käufer laut Anklage fast 4900 Euro zu viel gezahlt. Der 54-jährige Gilchinger wurde angezeigt und erhielt wegen Betrugs einen Strafbefehl von 120 Tagessätzen zu je 40 Euro - und wäre vorbestraft gewesen.

"Ich habe nichts damit zu tun, mein Sohn hatte das Auto verkauft - und der wusste auch nichts von einem Unfallschaden am Auto", beteuerte der Finanzmakler vor dem Amtsgericht Starnberg. Er konnte es immer noch nicht fassen, auf der Anklagebank zu sitzen. Zudem sei er nur aus Versicherungsgründen Halter des Fahrzeugs und bei dessen Verkauf gar nicht dabei gewesen. Den Kaufvertrag habe er nur blanko unterschrieben, damit sein Sohn das Geschäft abwickeln konnte.

Gekauft hatte den Wagen ein damals 18-jähriger Mechaniker-Lehrling. Er habe später an polierten Stellen am Heck Unfallschäden entdeckt, von denen im Kaufvertrag nichts erwähnt worden sei. "Ich war überrascht, weil mir trotz Nachfragen nichts von den Schäden mitgeteilt worden ist", erzählte der junge Mann, der sich deshalb betrogen fühlte und einen Anwalt eingeschaltet hatte. Ob der Angeklagte bei der Geldübergabe für das Fahrzeug mit am Tisch gesessen hat, konnte der Käufer aber nicht mehr mit Gewissheit sagen.

Der Sohn des Beschuldigten versicherte, dass er den Benz mit dem Baujahr 2007 vor vier Jahren für etwa 10 000 Euro von einer Firma in Puchheim erworben habe und das Auto bis zum weiteren Verkauf unfallfrei geblieben sei. "Es musste auch keine einzige Reparatur vorgenommen werden", betonte der 23-jährige Zeuge. Am Ende sah auch der Staatsanwalt keinen Beleg dafür, dass in dem Fall ein Betrug vorliege. Überdies kam im Prozess heraus, dass vielmehr dem Sohn beim Autokauf in Puchheim ein Unfallschaden verschwiegen worden sein könnte. Der Angeklagte wurde frei gesprochen.

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