Amtsgericht Starnberg:Mit Steinen Taucher im Baggersee beworfen

Amtsgericht Starnberg: Die Frau hatte an dem Baggersee in Gilching gesessen und soll Übungstaucher der Wasserwacht mit Steinen beworfen haben.

Die Frau hatte an dem Baggersee in Gilching gesessen und soll Übungstaucher der Wasserwacht mit Steinen beworfen haben.

(Foto: Franz Xaver Fuchs)

Gilchingerin wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung angeklagt.

Von Christian Deussing

Die Frau hatte im Bikini am Gilchinger Baggersee gesessen, soll dann aufgestanden sein und angetrunken zwei Taucher der Wasserwacht mit ziegelgroßen Steinen beworfen haben - ohne sie aber zu treffen. Der Übungsleiter, der an dem Maitag 2021 am Ufer gestanden hatte, rief daraufhin die Polizei. Die Steinewerferin erhielt später wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung einen Strafbefehl von 90 Tagessätzen zu 50 Euro. Doch die 41-jährige Gilchingerin erhob Einspruch und stritt es ab, zwei Taucher mit Steinwürfen angegriffen zu haben.

Über ihren Verteidiger räumte zwar die angeklagte Lohnbuchhalterin am Mittwoch vor dem Starnberger Amtsgericht ein, zwei Steine auf den See geworfen zu haben. Allerdings seien diese nur so groß wie Tischtennisbälle gewesen. Zudem habe sie gar nicht gewusst, das dort getaucht worden sei. Als der Begleiter der Taucher sie aufgefordert habe, die Würfe zu unterlassen, habe seine Mandantin damit umgehend aufgehört, sagte der Anwalt.

Im Prozess schilderte der Leiter der Tauchübung das Geschehen an dem Nachmittag aber anders. Er habe gesehen, dass die ihm unbekannte Frau aus etwa zehn Metern gezielt auf die aufsteigenden Blasen seiner Taucher zwei Steine geworfen habe, die die Maße von Ziegelsteinen gehabt hätten. Dabei habe die Frau geschrien, dass sie "abhauen sollen". Beide Männer seien gefährdet, ihre Hinterköpfe ungeschützt gewesen und auch die Tauchausrüstung hätte getroffen werden können, berichtete der 33-jährige Zeuge. Es hätte zudem ein Druckverlust eintreten können, "wenn der Ventilkopf vom Tauchgerät abbricht und von der Druckflasche abfliegt".

Der ausgebildete Rettungstaucher erzählte davon, dass einer der Taucher einen "dumpfen Aufschlag im Wasser gehört" habe. Der Ausbilder, der mit Leine und Sprechfunk mit den Tauchern im See verbunden war, hatte nach eigenen Angaben beide gewarnt, nach dem zweiten Steinwurf gepfiffen und die Frau am Ufer zur Rede gestellt. "Doch sie wollte sich auch nicht entschuldigen", sagte der Übungsleiter, der wohl etwa 35 Meter von der Werferin entfernt am Ufer gestanden hatte.

Nach diesen Aussagen riet Richterin Stephanie Henninger der Angeklagten dringend dazu, ihren Einspruch zurückzunehmen - weil sonst die Geldstrafe womöglich noch höher ausfallen könne. "Denn Sie haben bestimmt nicht gedankenverloren Steine geworfen", hielt die Richterin ihr vor. In dieser Phase versuchte der Verteidiger wegen seiner Ansicht nach nicht gesicherter Erkenntnisse, eine Einstellung des Verfahrens zu erlangen, was aber der Staatsanwalt sofort ablehnte.

Trotzdem ließ der Verteidiger nicht locker und stellte Beweisanträge: Hierbei geht es um die Größe der Steine und die Richtung, in die sie geworfen wurden. Dazu wird ein damaliger Begleiter der Angeklagten vor Gericht geladen.

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