Corona-Hilfen:Gilchinger Fitnessstudio zieht Klage gegen IHK zurück

Corona-Hilfen: Das Fitnessstudio Aktivpark in Gilching hat eine Nutzfläche von 6000 Quadratmetern und etwa 50 Mitarbeiter. Für Fitnessgeräte im Außenbereich gibt es jedoch kein Geld von Staat.

Das Fitnessstudio Aktivpark in Gilching hat eine Nutzfläche von 6000 Quadratmetern und etwa 50 Mitarbeiter. Für Fitnessgeräte im Außenbereich gibt es jedoch kein Geld von Staat.

(Foto: Nila Thiel)

Aktivpark-Geschäftsführer Frank Opis sieht nach einem Gerichtstermin keine Chance, weitere 172 000 Euro an Zuschüssen zu erhalten. Denn das Gericht deutete an, der Argumentation der IHK zu folgen.

Von Christian Deussing, Gilching

Um in der Pandemie finanziell zu überleben, musste Frank Opis, Betreiber des Gilchinger Fitnessstudios "Aktivpark", kreativ werden: Dafür hatte er im Mai 2021 vor dem Gebäude einen Tennisplatz geopfert. Er stellte Sportgeräte auf, denn Fitnesstraining an der frischen Luft war zu dieser Zeit erlaubt. Sein Unternehmen habe 172 000 Euro investiert, so Opis - und fest damit gerechnet, das Geld aus der staatlichen Corona-Überbrückungshilfe III zumindest teilweise zurückerstattet zu bekommen. Doch das passierte nicht, Monate später wurde der Antrag abgelehnt.

Die Aktivpark Gilching GmbH verklagte daraufhin die Industrie-und Handelskammer (IHK) für München und Oberbayern, die bei diesen Hilfsprogrammen die Anträge prüft und bewilligt - oder ablehnt. Am Dienstag befasste sich nun das Münchner Verwaltungsgericht mit dem Fall, bei dem die IHK die Investitionen des Aktivparks auf der Außenanlage im Sinne der Überbrückungshilfe als nicht förderfähig erachtet. Nach Ansicht der IHK habe es sich hier um eine bebaute Erweiterung des Studios - unter anderem mit neuem Bodenbelag - gehandelt.

Der Richter erklärte in der Verhandlung, dieser Argumentation nach vorläufiger Rechtsauffassung folgen zu wollen. Er ließ damit durchblicken, dass die Klage des Aktivparks wohl abgewiesen würde. Daraufhin beschlossen Fitnessstudio-Chef Opis und sein Anwalt, die Klage zurückzuziehen. Dennoch sei der Fall nicht ganz eindeutig: Man habe die Outdoor-Ergänzung mit acht Geräten aus der damaligen Not heraus als temporäre Lösung konzipiert, um in der Corona-Krise nicht noch mehr Kunden zu verlieren, sagte Opis nach dem Prozess der SZ.

Die Industrie- und Handelskammer fühlt sich in ihrer Prüfpraxis von Anträgen bestätigt

Ein IHK-Sprecher erklärte, dass sich mit diesem Ausgang des Verfahrens die "präzise Prüfpraxis" der Industrie- und Handelskammer bestätigt habe. Die angegebenen Kosten seien nicht allesamt förderfähig gewesen. Er verwies darauf, dass von insgesamt knapp einer Million Euro Überbrückungshilfe, die von der Aktivpark GmbH beantragt worden waren, 587 000 Euro gewährt wurden.

Die staatlichen Zuschüsse waren dafür vorgesehen, corona-bedingte Umsatzeinbußen aufzufangen. Dabei ging es um Fixkosten für Mieten, Leasingraten, Energie und Personal. Was förderfähig ist, wurde nach einheitlichen Richtlinien entschieden. Das gilt auch für notwendige Instandhaltungen, Modernisierungen sowie Hygienemaßnahmen - darunter Infektionsschutz, Trennwände und Lüftungssysteme.

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