Süddeutsche Zeitung

Gerichtsverfahren:Veröffentlichung von NS-Symbolen

41-jähriger Gautinger zeigt sich vor Gericht uneinsichtig

Über seinen privaten Account hat ein Gautinger Familienvater laut Anklage im vorigen Jahr öffentlich zugänglich auf Facebook zwei nationalsozialistische Symbole, darunter auch ein Hakenkreuz, gepostet. Gegen den Mann war daher wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ein Strafbefehl von 90 Tagessätzen zu 70 Euro - also 6300 Euro - verhängt worden. Dagegen legte der 41-Jährige aber Widerspruch ein und präsentierte sich vor dem Amtsgericht Starnberg sehr selbstsicher, belehrend, uneinsichtig - und auch recht respektlos.

Der Angeklagte wies den Vorwurf von Staatsanwältin und Richterin vehement zurück, er habe zu den Bildern "keine erkennbare Distanz" vermittelt und mit NS-Symbolen aus einer früheren Gewaltherrschaft Aussagen von gegenwärtigen Politikern verglichen und somit rechtswidrig Parallelen zur Gegenwart gezogen. Dies sei eine "rechtlich fehlerhafte und widersinnige Einschätzung", erklärte der angeklagte Mann und bezeichnete die Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft als "zynische Ignoranz". Denn er sei religionspolitischer Sprecher und stellvertretender Bundesvorsitzender einer neu gegründeten Partei, forsche zur Geschichte und kläre über Antisemitismus auf, betonte der 41-Jährige.

Der Angeklagte war sich keiner Schuld bewusst und verwies auch darauf, seinen Beitrag unter Klarnamen veröffentlicht zu haben. Zudem gab er an, verbeamteter Lehrer zu sein. Doch das Gericht blieb von diesen Ausführungen unbeeindruckt und bewertete die Darstellungen, die ohne die notwendige und eindeutige Distanzierung auf Facebook erfolgt seien, als klare Straftat. Der Angeklagte beharrte weiter auf seinem Standpunkt und stellte einen Befangenheitsantrag gegen die Amtsrichterin. Über den muss jetzt aber erst noch entschieden werden.

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Quelle:
SZ vom 11.01.2021 / deu
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