Süddeutsche Zeitung

Gerichtsverfahren:Ehemalige Dealerin packt aus

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Amtsgericht Starnberg verurteilt Kunden der 29-Jährigen, die bei ihr Marihuana kauften oder selbst mit Drogen handelten

Von Michael Berzl, Starnberg

Belastende Aussagen einer ehemaligen Drogendealerin aus Herrsching bringen ihre früheren Kunden reihenweise vor Gericht. In ihrer Wohnung hatte die 29-Jährige unter anderem Marihuana verkauft, bis sie im Februar vergangenen Jahres verhaftet wurde und bei der Polizei auspackte. Teilweise konnten die Ermittler der Kripo in Fürstenfeldbruck in Whatsapp-Nachrichten auf einem Handy nachlesen, wann welche Geschäfte verabredet wurden. In einer Vernehmung sei auch jener Paragraf im Betäubungsmittelgesetz erläutert worden, der Strafmilderung ermöglicht, wenn jemand dazu beiträgt, weitere Straftaten aufzudecken. Als Kronzeugin ist die junge Frau, die selbst zu einer Haftstrafe verurteilt ist, in etlichen Verfahren aufgetreten. Allein an einem Tag verurteilte das Starnberger Amtsgericht drei ihrer Kunden, die zum Teil auch selbst mit den Rauschmitteln Handel trieben.

Die 29-Jährige habe den Ermittlern zahlreiche "Ermittlungsansätze" geliefert, sagte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft in einer der drei Verhandlungen vergangene Woche. "Sie haben viele Leute belastet", und in den meisten Fällen hätten sich die Aussagen auch bewahrheitet. Als Zeugin vor Gericht bestätigte die Herrschingerin, dass die Rauschgiftgeschäfte stattgefunden hätten. "Er hat ab und zu bei mir für den Eigenbedarf eingekauft", sagte sie zum Beispiel über einen 32-jährigen Münchner, "sie wusste, dass ich Drogen verkaufe", über eine 38-jährige Frau aus Andechs.

Die Angaben der Belastungszeugin führten zu insgesamt elf gerichtlichen Verfahren, teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München II mit. Im vergangenen Dezember sei die Herrschingerin zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt worden, zugleich sei die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet worden. Aus einer psychiatrischen Einrichtung wurde sie von zwei Polizeibeamtinnen zum Verhandlungstermin in Starnberg gebracht.

Einen der Rauschmittelkonsumenten verurteilte Amtsrichterin Christine Conrad zu einer Geldstrafe von 1800 Euro. Der derzeit arbeitslose Münchner hatte laut Urteil mindestens elf Mal in Herrsching Marihuana eingekauft; für ihn war es nicht das erste Mal, dass er wegen eines Drogendelikts verurteilt wurde. Ein 24-jähriger Mann aus Andechs wurde zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt; außerdem muss er 1000 Euro an den Suchthilfe-Verein Condrobs bezahlen. Ihm war vorgeworfen worden, auch selbst gehandelt zu haben. Seinen Anwalt ließ er ausrichten, er habe den Drogen mittlerweile komplett entsagt, mit den Leuten von damals habe er nichts mehr zu tun.

Zehn Monate Haft und 60 Sozialstunden lautete das Urteil für die 38-jährige Frau aus Andechs, die ebenfalls in Drogengeschäfte mit der 29-Jährigen aus Herrsching verwickelt war und nach Überzeugung des Gerichts auch selbst mit Amphetaminen gehandelt hat. Die beiden waren eng befreundet oder sind es sogar immer noch. Deshalb fiel der Belastungszeugin in dem Fall die Aussage sichtlich schwer. Zu Vorwürfen, die sie noch in der Vernehmung bei der Polizei erhoben hatte, wollte sie sich nun am liebsten gar nicht mehr äußern: "Mehr kann ich nicht sagen und will ich auch nicht", erklärte sie.

Für Amtsrichterin Conrad war klar, in welcher Bredouille sich diese Zeugin befand: "Sie versuchen gerade die Gratwanderung, nicht zu viel zu sagen und nicht zu wenig. Aber so funktioniert das nicht, hierher zu kommen und sich dumm zu stellen." Per Kopfnicken bestätigte die Belastungszeugin dann doch einige Punkte der Anklage. Zudem waren bei einer Durchsuchung in der Wohnung der Angeklagten in Andechs Reste von Amphetamin, eine Feinwaage und Plastiktütchen zum Abpacken des Pulvers gefunden worden.

Die Angeklagte aus Andechs, Mutter von drei Kindern im Alter von elf, zwölf und 17 Jahren, die alle nicht bei ihr leben, erzählte vor Gericht teilweise unter Tränen ihre Geschichte. Nach eigenem Bekunden hat sie mit ihrer Drogenvergangenheit abgeschlossen. Eine stationäre Suchttherapie, um die sie sich bereits bemüht, gehört zu den Bewährungsauflagen. Sogar mit den juristischen Folgen hat sich die 38-Jährige offenbar abgefunden. "Es ist alles gut, so wie es passiert ist", sagte sie vor Gericht. Und: "Mir geht es so gut zur Zeit, und so soll es bleiben."

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SZ vom 10.08.2020
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