Süddeutsche Zeitung

Gericht:Teurer Stinkefinger

Autofahrer zu einer Geldstrafe von 1600 Euro verurteilt

Von Christian Deussing, Starnberg

Zweimal hatte der verärgerte Autofahrer bei Perchting laut Anklage den Stinkefinger gezeigt, weil ihm der vorausfahrende Mann am Steuer eines Wohnmobils offenbar zu langsam war. Der Geltendorfer hatte sich diese obszönen Gesten allerdings nicht gefallen lassen und zeigte den Autofahrer aus Drößling nach dem Vorfall an, der sich bereits vor zwei Jahren abspielte. Den Strafbefehl von 1600 Euro wegen Beleidigung wollte wiederum der 51-jährige Pkw-Fahrer nicht akzeptieren und stritt die Vorwürfe nun am Mittwoch vor dem Amtsgericht Starnberg ab.

"Ich dachte, er wollte mich und die Kolonne hinter mir vorbeilassen", erzählte der Angeklagte. Als der Wohnmobil-Fahrer rechts herangefahren sei, habe er dem Mann aus Geltendorf lediglich mit dem linken Arm und geschlossenen Fingern zugewunken. Die Schilderung des Servicetechnikers empfand die Richterin jedoch "unglaubwürdig" - zumal der Angeklagte schon einige Zeit zuvor wegen Mittelfingergesten und Nötigung auf der Garmischer Autobahn einen Strafbefehl von ebenfalls 1600 Euro kassiert hatte.

Befragt wurde im Prozess auch der einstige Kontrahent des Angeklagten: Der Zeuge erinnerte sich genau an die "wilden Gesten" des Autofahrers, und wie der sich beim Überholen hinübergebeugt und ihm nochmals den Mittelfinger gezeigt habe. Das erklärte der 41-jährige Ingenieur im ruhigen Ton, was die Amtsrichterin endgültig davon überzeugte, wer diesen Fall wahrheitsgemäß geschildert hat. Deswegen riet sie dem angeklagten Autofahrer in der Verhandlung, seinen Einspruch gegen die Geldstrafe lieber zurückzunehmen, weil diese sonst wohl noch höher ausfallen könnte. Der Techniker überlegte kurz und erklärte schließlich, dem Vorschlag des Gerichts zu folgen.

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Quelle:
SZ vom 23.05.2019
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