Süddeutsche Zeitung

Gericht:Frau nach Prügelattacke auf Polizisten verurteilt

Die 33-Jährige bekommt sechs Monate Haft auf Bewährung, weil sie in Berg betrunken auf einen Beamten eingeschlagen hat.

Von Christian Deussing

Betrunken und wütend hat eine Frau nach einem Streit mit ihren Fäusten im März vorigen Jahres gegen die Wohnungstür ihres Lebensgefährten in Berg getrommelt, der daraufhin die Polizei rief. Laut Anklage ging sie an dem Mittag dann noch auf einen Polizisten los, schlug einem Beamten auf den Oberarm und rief: "Von Ihnen lass ich mich nicht schubsen." Die Streifenpolizisten mussten die Tobende fesseln und zur Ausnüchterung auf die Wache bringen. Die 33-jährige Angeklagte wurde am Montag im Amtsgericht Starnberg wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe zur Bewährung verurteilt. Die Angestellte darf ihre ambulante Alkoholtherapie nicht abbrechen und muss regelmäßig ihre Abstinenz nachweisen. Ein Bewährungshelfer soll die geschiedene Frau hierbei unterstützen.

Die Ickingerin war geständig und zeigte sich reumütig. Sie entschuldigte sich bei dem attackierten Polizisten, der überdies unverletzt geblieben war. "Es tut mir leid, dass es so gekommen ist", sagte sie im Prozess, in dem der angegriffene Polizist als Zeuge aussagte. Die äußerst aggressive Frau habe sich nicht unter Kontrolle gehabt, berichtete der Polizeihauptmeister. "Sie war neben der Spur, unfassbar anstrengend und hat alle beleidigt." Die Frau habe 1,9 Promille Alkohol im Blut gehabt, ihr Partner mehr als eine Promille.

Die Angeklagte sei zwar erheblich alkoholisiert und daher wohl enthemmt gewesen, erklärte die Staatsanwältin. Doch die 33-Jährige habe damals wegen zwei Trunkenheitsfahrten und einer Unfallflucht unter offener Bewährung gestanden. Die Anklägerin forderte daher eine zehnmonatige Haftstrafe auf Bewährung. Der Verteidiger hielt dagegen eine dreimonatige Bewährungsstrafe für ausreichend. Er verwies auch auf die psychischen Probleme seiner Mandantin und sprach von einer "unglücklichen Eskalation eines Beziehungsstreits". Der Anwalt sagte, dass angesichts des hohen Promillewertes eine verminderte Schuldfähigkeit möglich sei.

Dieser Ansicht war Amtsrichter Ralf Jehle allerdings nicht. Er befand, dass die Angeklagte zielgerichtet gegen einen Beamten vorgegangen sei und ihre Steuerungsfähigkeit auch nicht eingeschränkt gewesen sei.

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Quelle:
SZ vom 19.10.2021
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