Süddeutsche Zeitung

Gericht:Reumütiger Asylbewerber

Von Christian Deussing, Krailling

Er war nachts betrunken auf die Pentenrieder Straße in Krailling gelaufen, fuchtelte mit den Armen herum und drückte mit beiden Händen die Fahrertür des Streifenwagens zu. Als ihn die uniformierten Polizisten kurz darauf von der Straße zogen und kontrollierten, schlug der Asylbewerber laut Anklage mit der linken Faust einem Beamten grundlos plötzlich ins Gesicht und verletzte ihn. Der Angreifer musste sich wegen dieser Attacken vom Juli 2017 am Mittwoch vor dem Amtsgericht Starnberg verantworten und wurde zu einer Geldstrafe von 5400 Euro verurteilt - weil er einen Vollstreckungsbeamten angegriffen und vorsätzlich verletzt hatte. Bestraft wurde der 27-Jährige auch wegen versuchter Nötigung.

Der Angeklagte entschuldigte sich bei den Polizisten und bereute seine Tat. "Ich kann mich aber nicht mehr daran erinnern", beteuerte der Asylbewerber. Er wisse nur noch, dass er an dem Abend in einem Park mit Freunden übermäßig viel Alkohol getrunken habe und auf dem Rückweg in seine Unterkunft gewesen sei. Er versicherte, seit dem Vorfall fast keinen Alkohol mehr zu trinken und bei einer Suchtberatung gewesen zu sein. Jedenfalls scheint sich der junge Mann längst wieder auf der richtigen Spur zu befinden, denn er hat jetzt auch eine feste Arbeit als Hilfskraft in einer Münchner Klinik gefunden.

Im Prozess wurde auch der Polizist befragt, dem der schmächtige Angeklagte den Fausthieb an die rechte Schläfe verpasst hatte. "Der Mann war stark alkoholisiert, wurde laut und aggressiv", erzählte der 25-jährige Streifenbeamte aus Planegg. Doch mit diesem unvermittelten Faustschlag habe er nicht gerechnet. Sein Auge war danach angeschwollen, worunter der Polizist noch neun Tage zu leiden hatte. Die Beamten hatten damals den Mann nach der Attacke festgenommen und in die Ausnüchterungszelle gebracht.

Der Verteidiger verwies darauf, dass sein Mandant aus dem Fall seine Lehren gezogen habe. Auch die Amtsrichterin hielt dies für schlüssig.

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Quelle:
SZ vom 25.10.2018
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