Süddeutsche Zeitung

Gericht:Nacktfotos verschickt

Lesezeit: 1 min

19-Jähriger sendet Bilder von Ex-Freundin an deren neuen Partner

Von Christian Deussing, Starnberg

Aus Wut über seine Ex-Freundin hatte im vorigen Jahr ein 19-Jähriger aus dem westlichen Landkreis laut Anklage Nacktfotos von der Jugendlichen an ihren neuen Partner geschickt. Dieser wiederum verbreitete - nach seiner eigenen Trennung von ihr - über einen Fake-Account die Bilder im sozialen Netzwerk. Gegen ihn wird in einem getrennten Verfahren ermittelt. Doch zunächst musste sich nur der 19-Jährige wegen der Versendung "jugendpornografischer Schriften" vor dem Jugendgericht Starnberg verantworten. Er beteuerte, die weitere Verbreitung der Aufnahmen gar nicht beabsichtigt zu haben. "Die sehr dumme und spontane Aktion tut mir leid", sagte der inzwischen 20-Jährige. Er wurde wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs dazu verurteilt, 500 Euro an einen Kranken- und Altenhilfeverein zu zahlen.

Mit dem Geständnis des jungen Mannes wurde dem Opfer eine Aussage vor Gericht erspart, was auch die Staatsanwältin als strafmildernd wertete. Der reumütige Angeklagte berichtete davon, dass ihn seine damalige Freundin betrogen, beleidigt und gestalkt habe. Die Jugendgerichtshelferin sprach in der Verhandlung von einer "On-Off-Beziehung", die den Angeklagten belastet habe und die immer noch nachwirke. Der Verteidiger hielt es auch deshalb für "erzieherisch ausreichend", seinen einsichtigen Mandanten lediglich zu einer Geldauflage von 300 Euro zu verurteilen.

Jugendrichter Ralf Jehle glaubte dem Angeklagten, in einem kleinen unbedachten Moment aus Wut heraus die Straftat begangen zu haben. Die könne aber zu schwerwiegend psychischen Folgen für die Geschädigte führen, betonte der Richter. Denn man habe es "gar nicht mehr in der Hand, was mit den versendeten Bildern geschieht". Das Opfer sei mit den Aufnahmen 20 Minuten im Netz bloßgestellt und in seinen persönlichen Rechten verletzt worden. Das sei "kein Kavaliersdelikt," mahnte Jehle den 20-Jährigen. Nachdem der seine Reue glaubwürdig vermittelt hatte, verzichtete das Gericht auf eine Arreststrafe. Der Angeklagte, gegen den auch schon wegen Diebstahls und Drogenbesitzes ermittelt worden war, nahm die Geldstrafe an.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.5360632
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 23.07.2021
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.