Gericht:Nacktfotos per Whatsapp

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Ein Jugendlicher aus Gilching macht 13-jährigen Mädchen über den Nachrichtendienst sexuelle Angebote. Das Starnberger Amtsgericht verurteilt ihn zu einer Bewährungsstrafe und kassiert sein Handy ein

Von Christian Deussing, Gilching

Die 13-jährigen Mädchen fanden den älteren Typen "toll und cool", und manche waren in ihn verliebt. Das nutzte der damals 15-jährige Gilchinger laut Anklage schamlos aus und verlangte von den Mädchen auf Whatsapp, ihm Nacktfotos zu schicken und forderte sie auch zum Sex auf. Er schickte einer Schülerin ein Handyfoto seines erigierten Gliedes. Außerdem lieh er sich unter dem Vorwand einer Notlage von den drei Mädchen Geld, ohne es zurückzuzahlen. Wegen mehrfachen Betrugs und sexuellen Missbrauchs von Kindern wurde er am Donnerstag zu einer zwölfmonatigen Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt.

Das Starnberger Jugendschöffengericht verhängte als weiteren "Warnschuss" vier Wochen Dauerarrest gegen den mittlerweile 17-Jährigen, der bereits wegen Unterschlagung und eines Drogendelikts vorbestraft ist. Sein Handy wurde konfisziert. Die Vorwürfe hat der Angeklagte eingeräumt und erklärt, dass er wusste, wie jung die Mädchen noch waren. "Es tut mir alles leid", sagte der Jugendliche. Er beteuerte, dass er seit einer Hausdurchsuchung vor drei Wochen weder Ecstasy noch Cannabis konsumiert habe und eine Therapie beginne. Danach wolle er sich wieder um eine Ausbildung kümmern; eine Lehrstelle hatte er verloren.

Jugendrichter Ralf Jehle redete dem Angeklagten ins Gewissen und erklärte ihm, dass er für die "psychischen Schäden und Narben" der Mädchen verantwortlich sei. Er habe seine "Machtstellung in klarer Berechnung gegenüber den Mädchen ausgenutzt". Sie seien ihm in gewisser Weise hörig gewesen seien, begründete der Richter sein Urteil.

"Damals stand ich sehr krass auf ihn", erzählte eines der Mädchen als Zeugin. Sie habe ihm zuerst eine Nachricht geschriebene und sich als ein anderes Mädchen ausgegeben. Später habe sie ihm wie verlangt ein Foto von ihrem Gesäß gesendet. Der Anklage zufolge soll der Jugendliche im vorigen Jahr auf einer Parkbank der 13-Jährigen auch unter das Oberteil gegriffen und zum Oralverkehr aufgefordert haben. Das sei aber nicht passiert, "wir haben auch nie miteinander geschlafen", sagte die Schülerin. Es sei ihr aber "alles zu viel geworden", sie habe daher angefangen, sich zu ritzen. Das Mädchen musste sechs Monate psychologisch behandelt werden.

Der Staatsanwalt warf dem schmächtigen Angeklagten vor, dass er es auf den "Geldbeutel und die Psyche" der Mädchen abgesehen habe und dabei wusste, dass es sich um "Kinder und nicht um potenzielle Sexualpartner" gehandelt habe. Auch sei es sehr bedenklich, mit welcher "Hartnäckigkeit" der Jugendliche die Mädchen weiter per Whatsapp bedrängt habe, obwohl gegen ihn schon polizeiliche Ermittlungen liefen.

Der Rechtsanwalt des Gilchingers verwies wiederum darauf, dass das Verhalten seines Mandanten zunächst "nicht einseitig" gewesen sei. Später sei es aber entgleist und der Angeklagte habe "keine Schranke gezogen", bedauerte der Rechtsanwalt. Der Fall zeige auch, wozu "unbegrenzte Kommunikation" führen könne. Die Smartphones seien mit Kindern und Jugendlichen "ja schon mehr oder weniger verwachsen", gab der Anwalt zu bedenken.

Der angeklagte Jugendliche soll im vergangenen Jahr in eine Schlägerei in Gilching verwickelt gewesen sein. Laut Anklage soll dabei sein älterer Bruder einen Kontrahenten mit zwei Hieben niedergestreckt und getreten haben. Das Verfahren wurde aber abgetrennt, weil zu diesem Fall wichtige Zeugen am Donnerstag zum Prozess nicht erscheinen konnten.

© SZ vom 15.12.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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