Gericht:Marihuana gehortet

Junger Seefelder zu Bewährungsstrafe und Geldauflage verurteilt

Von Christian Deussing, Seefeld

Ein 23-jähriger Seefelder ist am Montag vom Schöffengericht in Starnberg wegen unerlaubten Erwerbs und Handels mit Marihuana zu einer 21-monatigen Freiheitsstrafe zur Bewährung und 600 Euro Geldauflage verurteilt worden. Der Staatsanwalt wollte den Angeklagten für zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis schicken, weil es sich bei den 320 Gramm Marihuana, die im Mai 2019 in der Wohnung des jungen Mannes entdeckt worden seien, um das "Fünffache einer nicht geringen Menge" gehandelt habe.

Das Gericht ging aber davon aus, dass der geständige Seefelder Marihuana verkauft habe, um damit vor allem seinen eigenen Konsum zu finanzieren. Er sei "kein Drogendealer, der von den Einnahmen gelebt" habe, befand die Richterin. Zudem sei es nur um relativ geringe Gewinnspannen gegangen. Das Gericht verordnete zusätzlich ein vierteljährliches Drogenscreening für den Angeklagten. Dieser hatte angegeben, Cannabis für eine Schmerztherapie zu benötigen.

Auf die Spur des Seefelders waren die Fahnder bei der Kontrolle eines Kunden gekommen, der nachts in Gilching mit Marihuana erwischt worden war. Bei der Durchsuchung der Seefelder Wohnung entdeckte die Polizei Cannabis-Päckchen und zwei Fläschchen mit flüssigem LSD. Außerdem lagen 1940 Euro in einem Tresor, wovon laut Anklage rund 1000 Euro aus Drogengeschäften resultiert hätten.

Der Angeklagte hatte zunächst behauptet, das Marihuana in einem holländischen Coffeeshop gekauft zu haben. Später räumte er ein, den Stoff in der Region erworben zu haben.

© SZ vom 01.12.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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