Süddeutsche Zeitung

Gericht:Illegale Party in Starnberg

Lesezeit: 1 min

Jugendliche müssen sich wegen Hausfriedensbruchs verantworten

Von Christian Deussing, Starnberg

In Partylaune und erheblich alkoholisiert haben drei Mädchen mit weiteren Jugendlichen vor fünf Monaten auf einem Grundstück mit einem leer stehenden Haus in Starnberg nachts gefeiert. Das Gartentor war versperrt und der Zutritt zu dem Anwesen nicht erlaubt. Die drei Freundinnen im Alter von 18 und 19 Jahren waren von einer Polizeistreife in einem Gebüsch entdeckt worden. Sie mussten sich jetzt vor dem Jugendgericht Starnberg wegen Hausfriedensbruchs verantworten. Eine der Angeklagten war wegen Krankheit nicht zum Prozess erschienen. Das Trio kam mit einem blauen Auge davon: Das Verfahren wurde gegen Ableistung von je acht Stunden soziale Dienste eingestellt.

Mitangeklagt war ein 19-Jähriger, der ein Türschloss aufgebrochen hatte. "Ich wollte einem anderen Mädchen, dem es schlecht ging, helfen und in die Klinik bringen", erzählte der Gymnasiast. Er war über einen niedergetrampelten Zaun auf das Grundstück gelangt, wo die illegale Party lief. Der 19-Jährige wurde wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung zu 24 Arbeitsstunden verurteilt. Der Heranwachsende war schon wegen anderer Delikte mit der Justiz in Konflikt geraten.

Der Angeklagte war damals ebenfalls alkoholisiert und von Polizisten erwischt worden, als er seine Jacke holen wollte, die er in dem Haus vergessen hatte. Die anderen Partygäste seien zuvor weggelaufen, berichtete eine Beamtin im Prozess. Die Staatsanwältin sprach von einer "spontanen Tat unter alkoholisierter Enthemmung" und verlangte, dass der Schüler 40 Sozialstunden abzuleisten habe.

Richter Ralf Jehle betonte, dass die Angeklagten geständig und erst später zur Party gestoßen seien, als diese bereits im vollen Gange gewesen sei. Dem 19-Jährigen hielt der Richter zugute, das Schloss nur beschädigt zu haben, damit ein Mädchen schneller ins Krankenhaus gebracht werden konnte. Das habe das Strafmaß reduziert.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.5444343
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 21.10.2021
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.