Gericht:Haftstrafe für Bauunternehmer

72-Jähriger soll Mineralölwolle illegal in Kiesgrube gelagert haben

Von Christian Deussing, Starnberg

Ein 72-jähriger Bauunternehmer ist am Donnerstag vom Amtsgericht Starnberg wegen versuchten unerlaubten Umgangs mit Abfällen zu einer viermonatigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Der Starnberger war unter anderem bereits wegen Umweltdelikten, vorsätzlicher Körperverletzung und elfmaligen Fahrens ohne Führerschein bestraft worden und ist daher dem Amtsgericht längst bekannt. Diesmal wurde dem Angeklagten vorgeworfen, auf seiner Kiesgrube nördlich von Starnberg etwa 120 Kubikmeter Mineralölwolle mit womöglich krebserregenden Stoffen völlig schutzlos mindestens ein Jahr abgelagert zu haben, ohne sich um die verwitterten Baustellensäcke zu kümmern. Erst als die Starnberger Kreisbehörde im Februar 2018 eingeschritten war, entsorgte der Unternehmer die Dämmwolle vorschriftsmäßig.

"Sie wussten von dem riesigen Haufen von Säcken, die vor sich hin moderten", erklärte Richter Franz von Hunoltstein. Der Zustand sei "billigend in Kauf genommen und die Augen davor verschlossen" worden. Angesichts des langen Vorstrafenregisters wunderte sich der Richter über das Verhalten des Angeklagten, der auch schon wegen unerlaubten Betriebs einer Bauschutt-Recyclinganlage zur Rechenschaft gezogen worden war. Er habe deswegen schon "Schüsse vor den Bug bekommen", aber daraus keine Konsequenzen gezogen, sagte der Richter zum 72-Jährigen.

Auch der Staatsanwältin war der Geduldsfaden mit dem Geschäftsführer gerissen und forderte in ihrem Plädoyer eine sechsmonatige Haftstrafe. Sie bezeichnete den angeklagten Mann als "hartnäckig und renitent". Doch irgendwann sei auch mal "für ihn Schluss", befand die Anklägerin. Dagegen forderte der Verteidiger für seinen teilweise geständigen Mandanten einen Freispruch. Denn es gebe Zweifel und keinerlei Beweise dafür, dass die Materialien in den Big Packs von Baustellen tatsächlich krebserregend gewesen seien. Es hätte sich auch um "gänzlich unbedenkliches Material" handeln können, betonte der Anwalt.

Im Prozess wurde auch ein zweiter Fall verhandelt, der sich im August 2017 auf der Baustelle in einer Starnberger Siedlung abgespielt hat. Hierbei hatte der mitangeklagte Maschinist des Unternehmers ein asbesthaltiges Garagendach abgerissen. Das sei verboten gewesen, erklärte die Staatsanwältin, was dem 45-Jährigen auch bewusst gewesen sei. Beim Abbruch des Dachses seien giftige Fasern freigesetzt worden, die Mitarbeiter und Nachbarn gefährdet hätten, sagte die Staatsanwältin. Der Mann - der im Gegensatz zu seinem Chef strafrechtlich unbescholten war - räumte den Vorwurf ein. Der Richter wertete dieses Verhalten als einen "Fehler in der Hektik" und verurteilte den Maschinisten wegen unerlaubten Umgangs mit Abfällen zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 35 Euro.

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