Süddeutsche Zeitung

Gericht:Fahrgast ins Gesicht geschlagen

Starnberger nach Attacke auf S-Bahnhof zu Geldstrafe verurteilt

Von Christian Deussing, Gilching

Er habe sich auf dem S-Bahnhof Neugilching bedroht gefühlt und einem jungen Mann deswegen zweimal auf die Nase geschlagen. So lapidar schilderte der Angeklagte das Geschehen, das sich am Abend des 1. Oktober 2020 auf dem Bahnsteig abgespielt hatte. Mit der Aussage räumte der 36-jährige Starnberger die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft ein, damals einem 19-jährigen Fahrgast mit der Faust ins Gesicht geschlagen und vor dem zweiten Hieb auch noch verfolgt zu haben. Das Opfer erlitt eine blutende Wunde an der Unterlippe. Das Amtsgericht Starnberg verurteilte jetzt den 36-Jährigen wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 2500 Euro.

Richter Ralf Jehle rechnete es dem Gebäudereiniger positiv an, die Fausthiebe gestanden zu haben. Denn das Opfer konnte sich schon seinerzeit - und auch nicht im Prozess - an die Attacken erinnern. Der 19-Jährige war nämlich mit mehr als drei Promille an jenem Abend volltrunken gewesen. Doch auch der Angreifer war laut Gericht mit fast 1,9 Promille im Blut stark alkoholisiert und überdies wegen einer psychischen Störung vermindert schuldfähig. Zudem sei er eventuell provoziert worden.

"Ich soll schlecht über den anderen geredet haben, aber ich kannte den gar nicht", behauptete der Angeklagte. Der 19-Jährige sei auf ihn zugelaufen, habe bedrohlich gewirkt und keinen Corona-Abstand gehalten. "Da habe ich die Initiative ergriffen." Vor dem Vorfall hatte der Starnberger nach eigenen Angaben an einer Gilchinger Tankstelle einiges getrunken. Dort soll der Mann erst vier Wochen zuvor mit Flaschen herumgeworfen und eine Polizeistreife angegriffen haben, die alarmiert worden war. Dem Strafregister zufolge hatte der Angeklagte schon unter Verfolgungswahn auf vorbeifahrende Autos eingeschlagen und dabei einen Seitenspiegel abgeschlagen. Der Mann leidet unter einer Psychose und wurde häufig in psychiatrische Kliniken eingewiesen.

Straffällig wurde er mit 24 Jahren, als er für einige Zeit in die Obdachlosigkeit abglitt: Diebstahl, Schwarzfahren und Hausfriedensbruch waren die Delikte, die er beging. Doch verletzt hatte er niemanden. Das hielt auch der Staatsanwalt fest und forderte lediglich eine Geldstrafe von 65 Tagessätzen zu 50 Euro. Es habe zwar keinen Grund der Notwehr für den Angeklagten gegeben, doch dessen Steuerungsfähigkeit sei damals eingeschränkt gewesen, sagte der Ankläger. Er erinnerte auch daran, dass der Begleiter des Jugendlichen eingegriffen und den Mann an der Hand verletzt habe.

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SZ vom 03.02.2022
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