Gericht:Ex-Patientin stalkt Therapeuten

Frau hinterlässt Hasenpfote und Totenkopfbilder an Auto - Geldstrafe

Von Christian Deussing, Starnberg

Über zwei Jahre hinweg hat eine Frührentnerin hartnäckig ihrem ehemaligen Physiotherapeuten und später auch dessen Freundin in Schondorf und Wörthsee nachgestellt. Er hatte sie wegen eines gefälschten Rezepts nicht mehr behandeln wollen und ihr Hausverbot erteilt, was sie aber nicht akzeptierte. Dem Strafbefehl zufolge soll die Frau in mindestens drei Fällen Bilder mit Totenköpfen an die Windschutzscheibe seines Wagens geklemmt haben. Zudem habe die Ex-Patientin an einem der Autos eine abgetrennte Hasenpfote, einen toten Marder und einen leblosen Vogel hinterlassen. Für Stalking und Belästigung kassierte die Augsburgerin einen Strafbefehl von 150 Tagessätzen à 15 Euro.

Doch die 57-Jährige legte dagegen Einspruch ein und behauptete am Montag vor dem Starnberger Amtsgericht, dem Therapeuten nur zwei Briefe hinter die Scheibenwischer geklemmt zu haben. Denn sie habe keine Krankenakten zurück erhalten und nicht Auskunft erhalten, warum die Behandlung abgebrochen worden sei. "Mit den Viechern habe ich nichts zu tun", beteuerte die Angeklagte im Prozess.

Allerdings war sie zumindest in einem Fall nachts an einem der Fahrzeuge des Pärchens erwischt worden. Laut Staatsanwalt hatte die Rentnerin die private Adresse ihres Therapeuten ausfindig gemacht und beharrlich die Nähe zu ihrem Opfer gesucht. Ein angstfreies und unbeschwertes Leben sei angesichts dieser Botschaften nicht mehr möglich gewesen, sagte der Ankläger. Das Verhalten der bisher nicht vorbestraften Frau habe zu einer "sehr hohen Belastung" des Mannes und seiner Partnerin geführt, erklärte der Staatsanwalt.

Wegen der eindeutigen Beweislage gestand die zuvor uneinsichtige Angeklagte ihre Taten - wozu ihr Verteidiger nach einem Rechtsgespräch geraten hatte. Der verlangte aber eine geringere Geldstrafe, weil mit dem Geständnis den Zeugen die Aussage in der Verhandlung erspart worden sei. Daher seien 100 Tagessätze in diesem Fall angemessen, so der Anwalt. Die Richterin sprach in dem Prozess davon, dass zwei Menschen "stark in Mitleidenschaft gezogen" worden seien und sie sich in einer bedrohlichen Situation befunden hätten - "zudem nicht wussten, was noch kommen könnte."

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