Gericht:Ein Schlag aus dem Nichts

Nach einen Trinkgelage geraten zwei Männer in Streit - und wissen am Ende gar nicht mehr, warum

Von Christian Deussing, Gilching

Wegen einer Schlägerei vor einem Gilchinger Lokal im vergangenen Dezember muss ein 29-jähriger Mann aus Gilching nun 3000 Euro Schmerzensgeld bezahlen. Vor dem Starnberger Amtsgericht war er wegen vorsätzlicher Körperverletzung angeklagt. Weil nicht eindeutig festzustellen war, wer nun eigentlich Täter und wer Opfer ist, wurde das Verfahren aber eingestellt. Die beiden beteiligten Männer trugen bei der Auseinandersetzung Verletzungen davon, beide waren betrunken.

Der Gilchinger Automechaniker hatte kurz vor Weihnachten mit seiner Freundin und Kollegen in einer Gaststätte gefeiert. Danach kam es vor dem Lokal zum Streit mit einem anderen Gast. Der Angeklagte soll dem Allinger mehrfach gegen die Beine getreten haben. "Wir hatten viel getrunken und Spaß, als er grundlos auf mich zuging und ich wie aus dem Nichts einen Schlag ins Gesicht abbekam", schilderte der 29-jährige Angeklagte seine Version. Er habe sich bedroht gefühlt und sich gewehrt, könne sich aber nicht mehr daran erinnern, worüber er und sein Kontrahent zuvor gestritten hatten.

Bei der Auseinandersetzung hatte der Gilchinger laut Attest einen Bluterguss, Prellungen und Kratzspuren im Gesicht davon getragen. Schlimmere Verletzungen erlitt sein 25-jähriger Kontrahent: Ein Muskelnerv am linken Fuß wurde gequetscht, ein Stück Knochen war abgesplittert und ein Kreuzband gerissen. Zudem musste der 25-jährige Mechaniker am Kniegelenk operiert werden. Allerdings war die Knieverletzung nach Ansicht des Gerichts nicht zweifelsfrei dem Angeklagten anzulasten.

Er sei vor dem Lokal "von hinten umgerissen" worden, sagte der Allinger vor Gericht aus. Ein Alkotest an dem Abend hatte einen Wert von 1,8 Promille ergeben. Nüchtern war dagegen seine Freundin. Ihr Partner sei angepöbelt und angegriffen worden, berichte die Zeugin. Sie habe gesehen, wie "ein Kerl mit dem Knie auf meinem Freund lag und auf ihn einschlug". Für die 25-Jährige war der Angeklagte eindeutig der "Aggressor"; andere Zeugen berichteten von gegenseitigen Schlägen betrunkener Gäste.

Auf Vorschlag des Gerichts einigten sich Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidiger darauf, das Verfahren gegen eine Auflage von 3000 Euro Schmerzensgeld einzustellen.

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