Gericht:Ein Messerwurf, der keiner war

Lesezeit: 2 min

Amtsrichterin spricht Angeklagten von gefährlicher Körperverletzung frei

Von Christian Deussing, Starnberg

Ein Bauingenieur soll im Mai 2020 von Frankfurt nach Starnberg gefahren sein, nach Mitternacht seinem Ex-Freund aufgelauert und den 37-jährigen Starnberger laut Anklage mit einem Küchenmesser beworfen und ihm damit eine blutende Wunde am linken Oberschenkel zugefügt haben. Bereits am ersten Prozesstag hatte der Angeklagte die gefährliche Körperverletzung bestritten und beteuert, nie in Starnberg gewesen zu sein. Das konnte der 34-jährige Frankfurter nach Ansicht des Amtsgerichts Starnberg jetzt auch mit GPS-Handydaten, Tankquittungen, Kilometerzähler und Aussagen seiner Freundin glaubhaft belegen.

Der Mann wurde am Montag freigesprochen, weil Richterin Karin Beuting der Geschichte des angeblichen Opfers nicht glaubte. Sie bezog sich auch auf Aussagen eines rechtsmedizinischen Sachverständigen, der die Messerwunde und mögliche Wurftechnik analysiert hat. "Da passt nicht alles zusammen", sagte die Richterin, die bereits am ersten Verhandlungstag ihre Zweifel an weiteren Vorwürfen des Nebenklägers hegte: Gemeint ist der Vorfall an Heiligabend vor vier Jahren in Dresden, als der Starnberger seinen einstigen Sex-Partner offenbar eifersüchtig vor dessen damaligen Wohnung aufgesucht hatte. Der Angeklagte fühlte sich verfolgt und wollte sein Auto lieber umparken. Nach einem Gerangel sei der Starnberger auf seinen Wagen gesprungen und habe sich am Fuß verletzt, erzählte der Angeklagte.

Dagegen schilderte der Nebenkläger aus Starnberg erneut seine Version von dem Geschehen auf der Dresdner Straße: Er sei von dem linken Hinterreifen mehrfach überfahren worden - vom Fuß bis über die Schulter und sei auch über die Motorhaube geflogen. Nach der Attacke sei er mit Prellungen, Quetschungen und angerissener Sehne im Zug nach München gefahren und habe sofort eine Klinik aufgesucht. Die Aussagen stimmten aber in keiner Weise mit den Ermittlungen und dem Klinikbefund überein und seien daher "nicht plausibel", so der Gutachter. Denn das "Überrollen" des Körpers hätte zu viel schlimmeren Verletzungen führen müssen, erläuterte der Rechtsmediziner.

Diese Erkenntnisse schmälerten offenkundig auch die Glaubwürdigkeit der behaupteten Messerattacke. Selbst die Staatsanwältin beantragte einen Freispruch und fragte sich, warum das vermeintliche Opfer das Messer als Beweisstück nicht gesichert habe? Zudem wunderte sich das Gericht, weshalb der Mann nicht sofort Polizei und Notarzt alarmiert hatte. Für den Verteidiger ist das alles eine "absurde Geschichte", zumal laut Gutachten die Wunde keine Rückschlüsse auf einen Messerwurf aus vier Metern zulasse. Dagegen forderte der Nebenkläger-Vertreter eine Bestrafung, weil die Aussage der Frankfurter Freundin als Alibi "zu pauschal"sei.

Nach dem Freispruch rang der impulsive Nebenkläger mit den Tränen. Er konnte es nicht fassen.

© SZ vom 25.01.2022 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: