Gericht:Das falsche Signal

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Tochterunternehmen der Telekom setzt sich mit Klage gegen Weßlinger Vermieter durch, der den Funkmast-Vertrag gekündigt hatte. Das Gericht rügt ein fast schon treuwidriges Verhalten

Von Patrizia Steipe, Weßling

Bei der Standortsuche verschiedener Mobilfunkbetreiber für ihre Funkmasten hatte die Telekom stets betont, dass sie am derzeitigen Standort "Post" bleiben möchte und den provisorischen Funkmasten nach dem Neubau des Wohn- und Geschäftshauses in der Weßlinger Hauptstraße wieder auf dem Dach errichten werde. Das Unternehmen hat einen Vertrag mit mehrjähriger Laufzeit und Option auf Verlängerung. Fast wäre der Plan wegen eines Versehens aber schief gegangen. Nach dem Abriss der "Post" hatte die Deutsche Funkturm GmbH, ein Tochterunternehmen der Telekom, zwar den Funkmasten abgebaut und eine provisorische Anlage auf dem Areal aufgestellt, doch die Mietzahlungen wurden eingestellt.

Deswegen wurde dem Unternehmen im Februar 2020 vom Vermieter gekündigt. Dagegen hatte der Funkturmbetreiber geklagt. Vor der fristlosen Kündigung hätte es eine Abmahnung geben müssen. Schließlich ist das Unternehmen mit einer Bilanzsumme von mehreren 100 Millionen Euro im Jahr offensichtlich nicht zahlungsunfähig. Das Landgericht München II hat in einem Zivilprozess der Klage jetzt stattgegeben. Eine vorsätzliche Verweigerung der Mietzahlung sah das Gericht als "nicht gegeben". Vor Gericht überzeugte das Argument des Klägers, dass es sich um einen Fehler der Buchhaltung gehandelt habe. Die Schulden seien mittlerweile beglichen worden. Dass die Telekom großes Interesse an der Fortsetzung des Mietvertrags habe, war nach Meinung des Gerichts daran ersichtlich, dass beide Parteien monatelang einen Vertragsnachtrag verhandelt hätten, aus dem zu erkennen war, dass der Mobilfunkbetreiber das Mietverhältnis fortsetzen wolle. Die Kündigung habe nicht zur Beendigung des Mietverhältnisses geführt, sondern es bestehe fort, heißt es im Urteil. Scharf verurteilte das Gericht, dass der Vermieter seinen langjährigen Vertragspartner wegen vergleichsweise geringer monatlicher Mieten "stillschweigend" in eine Kündigungssituation geraten ließ. "Dieses Verhalten mutet nahezu treuwidrig an", heißt es in der Urteilsbegründung. Dabei sei die Deutsche Funkturm GmbH in Vorleistung gegangen und habe ihrerseits die erheblichen Kosten für den Mobilfunkumbau gezahlt, Kosten die eigentlich der Vermieter übernehmen muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© SZ vom 16.03.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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