Gericht:Bewährung für aggressiven Azubi

Attacke mit Messer: 22-Jähriger ist laut Gutachten schuldunfähig

Ein 22-jähriger an Schizophrenie erkrankter Azubi, der in Tutzing versuchte, zwei Brüder mit einem Messer zu verletzten, ist vom Landgericht München II zur Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik auf Bewährung verurteilt worden. In den frühen Morgenstunden des 1. September 2017 hatte der junge Mann an der Türe eines der Opfer geklingelt und gebrüllt: "Ihr seid das Satanisten-Volk. Ihr werdet schon sehen." Der 24-Jährige hatte daraufhin seinen Bruder alarmiert. Gemeinsam war es ihnen gelungen, den Azubi zu überwältigen und festzuhalten. In einem Augenblick in dem einer der Brüder den Griff etwas lockerte, zog der 22-Jährige jedoch ein Küchenmesser mit einer abgebrochenen Klinge aus seiner Hosentasche und machte Stichbewegungen in Richtung der jungen Männer. Allerdings gelang es ihnen, den Azubi erneut zu Boden zu bringen und festzuhalten, bis eine Streife der Polizei eintraf.

Laut dem Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen war der 22-Jährige zum Zeitpunkt der Tat schuldunfähig. Allerdings nicht deshalb, weil er stark betrunken war. Der junge Mann hatte vor der Attacke eine Flasche Wein getrunken und einem rechtsmedizinischen Gutachten zufolge eine Blutalkoholkonzentration von maximal 2,14 Promille. Grund für die Schuldunfähigkeit, so der Forensiker, sei vielmehr die paranoide Schizophrenie, an der der Azubi leide. Auslöser hierfür ist nach Einschätzung des Sachverständigen vermutlich dessen jahrelanger Alkohol- und vor allem Drogenmissbrauch. Zum Auftakt des Prozesses hatte der 22-Jährige berichtet, er sei paranoid geworden, nachdem er 2015 einen einzigen LSD-Trip konsumiert habe. Laut dem Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen sei so etwas "durchaus möglich". Da der 22-Jährige inzwischen aus Tutzing weggezogen ist, eine Ausbildung begonnen hat und keine Drogen mehr konsumiert, entschied das Gericht, die Maßregel der Unterbringung zur Bewährung auszusetzen. Der 22-Jährige bekam eine Reihe von Weisungen. Unter anderem muss er sich in den nächsten Tagen bei einem Psychiater vorstellen und sich zur Behandlung seiner Schizophrenie Depotspritzen verabreichen lassen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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