Gericht:Betrügereien im Internet

24-Jährige wird zu einer Bewährungsstrafe verurteilt

Von Christian Deussing, Starnberg

Sie brauchte offenkundig Geld. Deshalb kam die junge Frau vor zwei Jahren auf die Idee, im Internet Handys anzubieten, die sie gar nicht besaß. Laut Anklage handelte es sich um I-Phones und zwei Armbänder, die die ehemalige Gilchingerin innerhalb von zwei Monaten für insgesamt 1 115 Euro verkauft hatte. Wegen dieser Betrugsserie verurteilte das Amtsgericht Starnberg die 24-Jährige nun zu einer einjährigen Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Strafmaß begründete Richterin Brigitte Braun auch damit, dass die Frau damals nur eine Woche nach einer anderen Verurteilung wegen Betrügereien auf ähnliche Weise weitergemacht hatte.

Es sei "sehr unschön, so extrem schnell rückfällig zu werden", sagte die Richterin im Prozess. "Mir tut es leid", beteuerte die geständige Angeklagte mit leiser und stockender Stimme die ihre Kunden eher auf naive Weise täuschte. Arglos hatten diese die eher kleineren Beträge für die bestellten Waren auf das Bankkonto der Anbieterin überwiesen. Nach acht Anzeigen war die Polizei der Angeklagten alsbald auf die Schliche gekommen. Die 24-Jährige versuchte, die Straftaten mit ihrer psychischen Erkrankung zu erklären. Denn sie leide unter einer "Borderline-Störung" und ihr Freund habe sie damals aus der Wohnung geworfen. Angeführt wurden zudem die Probleme mit ihrer Mutter, die sie geschlagen haben soll.

Die Eltern hatten sich scheiden lassen, als die Angeklagte noch ein Kleinkind war. Später hatte sie kurz vor dem Abschluss die Fachoberschule abgebrochen, eine Ausbildung zur Fremdsprachenkorrespondentin warf sie nach nur zwei Monaten hin. Seine Mandantin habe eine "schwierige Kindheit" gehabt, die Taten seien auch als "Hilferuf" zu verstehen, sagte ihr Verteidiger in seinem Plädoyer. Zudem sei die Angeklagte nach wie vor in psychiatrischer Behandlung. Den Schaden habe sie noch nicht wieder gut machen können, weil das Geld dafür fehle. Sie werde sich aber nach Kräften darum bemühen, die Beträge zurückzuzahlen, versicherte der Anwalt. Hierfür ergibt sich nun eine Chance: Die Frau beginnt eine Ausbildung zur Bürokaufrau. Die neue Perspektive könnte ihr auch helfen, nicht wieder auf die schiefe Bahn zu geraten.

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