Gericht:Autofahrer nach Unfall mit Rennradler verurteilt

Der 36-Jährige bremst in Berg vor einem 51-Jährigen, der so heftig in den Wagen knallt, dass der Rahmen auseinanderbricht

Von Andreas Salch, Berg

Bald ist es wieder soweit. Der Frühling kommt und mit ihm Hobby-Radrennfahrer, die den Starnberger See umrunden. Nicht allen Autofahrern gefällt das. Vor allem dann, wenn die Radler nicht auf dem Radweg fahren. Auseinandersetzungen sind programmiert. Meist bleibt es bei gegenseitigen Beleidigungen. Doch nicht immer. So wie im Fall eines Kfz-Meisters aus Bad Kohlgrub, der mit seinem Rennrad in Berg unterwegs war und dem ein Pkw-Fahrer in die Quere kam.

Der 36-jährige Autofahrer musste sich jetzt vor dem Landgericht München II verantworten. Im März 2016 soll er mit seinem Pkw auf der Perchastraße auf Höhe eines Verbrauchermarktes absichtlich eine Vollbremsung gemacht haben, damit der hinter ihm fahrende Hobbyrennradfahrer aus Bad Kohlgrub stürzte. So etwas sehe man nicht alle Tage, sagte eine Augenzeugin, die in dem Prozess vor dem Landgericht aussagte.

Der Kfz-Meister prallte mit solcher Wucht in das Heck des Autos, dass der Rahmen seines 3500 Euro teuren Rennrades auseinaderbrach. Der 51-Jährige erlitt über dem linken Auge eine klaffende, stark blutende Platzwunde. Schlimmer aber noch war eine Verletzung am linken Handgelenk. Das Gelenk sei dauerhaft geschädigt, sagte der Kfz-Meister bei seiner Vernehmung. Dies behindere ihn sehr bei seiner Arbeit. Zudem habe er mitunter starke Schmerzen.

Am 17. März 2016 fuhr der 51-Jährige mit seinem Rennrad von Percha Richtung Berg. Ein anderer Radler, ein Arzt aus Iffeldorf, der ebenfalls mit seinem Velo unterwegs war, hatte sich ihm angeschlossen. Da auf dem Radweg noch viel Split gelegen habe, sei er auf die Straße ausgewichen, so der Kfz-Meister. Er und der Arzt seien "definitiv" hintereinander Richtung Berg gefahren. Doch dann kam der Angeklagte, ein 36-jähriger Arbeiter aus Berg. Der Streit begann. Der Pkw-Fahrer sei "relativ knapp" an ihnen vorbeigefahren, berichtete der Kfz-Meister. In Berg eskalierte die Fehde.

Da der Verkehr ins Stocken geraten war, hatte der Arbeiter anhalten müssen und die beiden Radfahrer schlossen wieder auf. Der Kfz-Meister machte vor Gericht keinen Hehl daraus, dass er den Arbeiter in diesem Moment unflätig beschimpfte. Als er dann mit seinem Rad von der linken Seite wieder nach rechts zum sogenannten Schutzstreifen für Radfahrer habe fahren wollen, sei der Angeklagte mit seinem Auto aber ebenfalls nach rechts gefahren und habe unvermittelt eine "Vollbremsung nei'ghaut". "Ich bin mittig ins Auto rein", so der 51-jährige Hobbyrennradfahrer, der bei dem Unfall einen Helm trug.

Ein Zeuge, der zu Hilfe eilte, sagte vor Gericht, der Arzt aus Iffeldorf, der mit dem Kfz-Meister gefahren war, habe zu seinem Sportsfreund gesagt: "Ich sagte doch, das ist ein Killer." Auch andere Augenzeugen bestätigten, dass der Arbeiter keinen Grund gehabt habe, eine Vollbremsung einzulegen. Nach dem Unfall war der Angeklagte aus seinem Pkw ausgestiegen und hatte dem 51-Jährigen brüsk beschieden: "So das hast Du jetzt davon."

In erster Instanz hatte das Amtsgericht Starnberg den Arbeiter wegen eines vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr sowie wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Außerdem wurde der Führerschein des 36-Jährigen für die Dauer von zwei Jahren eingezogen. Gegen die Entscheidung hatte der Arbeiter Berufung vor dem Landgericht München II eingelegt. Aber auch die Staatsanwaltschaft - und zwar mit dem Ziel, den Angeklagten härter zu bestrafen. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft forderte denn auch ein Jahr und sechs Monate Haft auf Bewährung, eine Geldauflage über 2000 Euro sowie den Entzug der Fahrerlaubnis für zwei Jahre.

Das Gericht allerdings kam zu dem Schluss, dass dem Arbeiter nicht nachzuweisen sei, dass er mit Absicht einen Unfall habe verursachen wollen. Es verurteilte den 36-Jährigen deshalb zu einem Jahr Haft auf Bewährung. Überdies muss der Angeklagte dem Kfz-Meister 1000 Euro zahlen. Die Sperrfrist für die Wiedererteilung des Führerscheins verkürzte das Gericht auf nunmehr fünf Monate. "Sie sind kein Verkehrsrowdy", sagte die Vorsitzende Richterin zu dem 36-Jährigen bei der Urteilsbegründung und gab ihm den Rat, sich in Zukunft in einer ähnlichen Situation folgendermaßen zu verhalten: "Ausatmen und nichts machen."

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