Gericht:Aggressiver Angeklagter

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Handwerker zu Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt

Von Christian Deussing, Krailling

Uneinsichtig, aggressiv und selbstgerecht - so präsentierte sich ein kräftiger Mann vor dem Amtsgericht Starnberg, wo er häufig die Richterin unwirsch unterbrach. Der Maler und Lackierer war angeklagt, im Sommer 2019 Widerstand gegen Polizisten geleistet, seine Stieftochter in einer Kraillinger Wohnung verletzt und Hausfriedensbruch begangen zu haben. Zudem wurde dem 37-Jährigen vorgeworfen, Monate später eine Hundehalterin in Krailling beleidigt zu haben. Die Anschuldigungen bestritt der einschlägig vorbestrafte Mann aber vehement, der bereits wegen gefährlicher Körperverletzung eine Gefängnisstrafe abgesessen hatte.

Richterin Christine Conrad ließ sich durch das impulsive Verhalten des Angeklagten, der ohne Verteidiger erschienen war, nicht beirren und verurteilte den Handwerker zu einer fünfmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung. Zudem muss er 1000 Euro an das Tierheim Starnberg zahlen - aber auch dies quittierte der Mann kopfschüttelnd. Der Anklage zufolge hatte er sich seinerzeit mit seiner Verlobten gestritten, deren Tochter dazwischen ging, um ihre Mutter zu schützen. Bei der Aktion soll die Jugendliche leicht verletzt worden sein. Als die alarmierten Polizisten eintrafen, ließ sich der Mann immer noch nicht beruhigen. Man habe die hochaggressive Person zu Boden bringen, fesseln und zur Planegger Wache bringen müssen, berichtete einer der Polizisten im Prozess. In der Zelle habe der Angeklagte eine "Kampfstellung" angenommen, sich entkleidet und seinen nackten Körper von hinten präsentiert. Man habe den Mann dazu nicht aufgefordert, betonte der Beamte. Es sei nur darum gegangen, ihm Schnürsenkel und den Gürtel abzunehmen, was in diesen Fällen üblich sei.

Das Gericht befasste sich auch mit einem Vorfall im November 2019, als der Mann mit einer Hundehalterin in Streit geraten war und sie laut Anklage beleidigt hatte. "Unsere Hunde vertrugen sich nicht, ich habe sie deshalb auseinandergetrieben", erzählte der Angeklagte und behaupte, die Frau keineswegs beleidigt zu haben. Das schilderte aber die 54-jährige Zeugin anders: Er habe sie mit Schimpfwörtern beleidigt und gedroht, ihr "am liebsten eine reinzuhauen". Zudem sei sein Hund nicht angeleint gewesen, und er habe auf ihn eingeschlagen. Das habe auch gezeigt, wie aggressiv und unkontrolliert sich der Mann damals aufführte, sagte die Kraillingerin.

Vernommen wurde auch die 19-jährige Stieftochter, die sich an den besagten Vorfall in der Wohnung aber nicht mehr so recht erinnern konnte - weil sie schon so oft die Polizei habe rufen müssen, wie sie betonte. Ihre Mutter wollte zu dem Fall nicht aussagen.

© SZ vom 19.02.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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