Geplantes Gymnasium:Zweiter Anlauf

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Herrschinger starten erneut Bürgerbegehren zum Standort der Schule

Von christian deussing, Herrsching

853 Unterschriften für ein zweites Bürgerbegehren zum Standort des Gymnasiums in Herrsching haben jetzt die Initiatoren Willi Welte und Gerhard Knülle im Rathaus übergeben. Sie wollen damit weiterhin den geplanten Bau der Schule am Mühlfeld verhindern und erreichen, dass diese stattdessen an der Seefelder Straße gebaut wird. Mit den Unterschriften sei das erforderliche Quorum deutlich überschritten, sie "sollten von Unterstützern des Standortes am Mühlfeld als unmissverständliche Botschaft begriffen werden, die Sorgen der Bürger unter anderem über die dramatische Kostenentwicklung endlich ernst zu nehmen", heißt es in einer Mitteilung der Initiatoren. Knülle sieht damit die Hoffnung der Mühlfeld-Anhänger klar widerlegt, es könnten sich für ein zweites Bürgerbegehren nicht genügend Unterstützer finden.

Die neue Frage des Begehrens lautet: "Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Herrsching unverzüglich einen Bebauungsplan für das Areal an der Seefelder Straße unter besonderer Berücksichtigung der Errichtung des Gymnasiums aufstellt und das laufende Bebauungsplanverfahren für das Grundstück am Mühlfeld aufgehoben wird?" Ansonsten seien "dramatische Kostensteigerungen" von bis zu hundert Millionen Euro zu erwarten, warnen die Initiatoren. Dies zu ignorieren, sei ebenso unverantwortlich, wie die Tatsache, dass die hohen Belastungen für den Gemeindehaushalt in den nächsten Jahren verschwiegen würden. Nicht zuletzt deswegen müssten beim Bürgermeister und dem Gemeinderat die "Alarmglocken läuten", so Knülle.

Rathauschef Christian Schiller stellt dagegen klar, dass es "bis heute keine Alternative" für den Standort am Mühlfeld gebe und ihm die Bürger leid täten, die den anderen propagierten Behauptungen "auf den Leim gehen". Zwar müsse die Gemeinde zehn Prozent der Schulprojektkosten übernehmen, erhalte aber dafür auch eine Dreifachturnhalle, Sportanlagen und mehr Räume für Vereine. Geprüft werden jetzt die Unterschriften und danach im Gemeinderat, ob die neue Fragestellung des Begehrens zulässig ist.

© SZ vom 10.10.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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