Der Maler Edward Harrison Compton hat in vielen Werken die Landschaft rund um den Starnberger See sehr gekonnt, anschaulich und stimmungsvoll abgebildet. Er wurde als Sohn des bedeutenden alpinen Landschaftsmalers Theodor Compton 1881 in Feldafing geboren, wo er 1960 starb. Eine Sammlung seiner Gemälde befindet sich im Besitz der Kreissparkasse, doch seine Bilder werden im Starnberger Foyer nicht ausgestellt - was manche Bürger sehr bedauern. Zum Beispiel fragt sich ein Gautinger Kunstliebhaber, der sich schon seit Längerem um Repräsentationen der Feldafinger Maler bemüht, ob die Sparkasse als öffentlich-rechtliche Institution nicht verpflichtet sei, „Kunstwerke dieser Art für die Bevölkerung erlebbar zu halten“.
Er könne sich auch vorstellen, dass die Kreissparkasse mit der Ausstellung dieser Werke einen Beitrag zu Geschichte und Bedeutung der regionalen Landschaftsmalerei leisten und darüber hinaus damit werben könne, findet der Gautinger. Er verweist zudem darauf, dass Bilder dieser „bedeutenden Alpinmaler“ in mehreren bekannten Museen aushingen.
Hierzu erklärt eine Sprecherin der Kreissparkasse, dass die Gemälde von Edward Harrison Compton zu Zeiten erworben worden seien, als die Kreissparkasse in Starnberg noch über Galerieräume verfügt habe und diese während der Öffnungszeiten für interessierte Besucher offengestanden hätten. Eine Galerie gebe es aber seit vielen Jahren nicht mehr, denn aus ihr seien Büro- und Beratungsräume geworden, erläutert die Sprecherin. Nach Abschluss von Renovierungen seien die Werke von Compton wieder in internen Bereichen aufgehängt worden, die aber nicht zugänglich gemacht werden könnten. Dies diene auch dem Schutz der Werke vor Diebstahl und Beschädigung, so die Banksprecherin.
Sie geht zudem auf die angebliche Verpflichtung ein, die Kunstwerke der Öffentlichkeit nicht vorzuenthalten. Hierbei sei jedoch festzuhalten, so die Sprecherin, dass sich der öffentliche Auftrag der Kreissparkasse auf die Aufgaben eines Finanzdienstleisters beziehen würden - wie etwa die Region mit Bankdienstleistungen zu versorgen. Dazu gehöre nicht die Verpflichtung, die im Eigentum der Sparkasse befindlichen Kunstwerke auszustellen, so die Sprecherin. Sie bitte daher um Verständnis, auch wenn man einsehe, dass es ein „gewisses Interesse für die Bilder geben könnte“.