Geflügelpest:Stallpflicht für Hühner und Gänse

In Herrsching wird eine Möwe mit dem Virus entdeckt

Vor fünf Jahren grassierte sie bereits im Landkreis, jetzt ist sie wieder da: die Geflügelpest. Bei einer Möwe im Gemeindegebiet Herrsching ist laut Friedrich-Löffler-Institut das hochpathogene Geflügelpestvirus, Subtyp H5, nachgewiesen worden, teilte am Dienstag das Landratsamt Starnberg mit.

Die Folgen sind weitreichend: Um zu verhindern, dass sich die Influenzaviren weiter ausbreiten und auch auf Haus- und Nutzgeflügel übergreifen, müsse das gesamte Geflügel im Landkreis von sofort an im Stall bleiben, so die Kreisbehörde. Die erlassene Allgemeinverfügung dazu gelte zunächst, abhängig vom weiteren Seuchenverlauf, bis einschließlich 15. März 2021. Alle Geflügelhalter würden zudem noch vom Veterinäramt per E-Mail über die amtliche Feststellung der Geflügelpest bei einem Wildvogel und die geltenden Schutz- und Hygienemaßnahmen informiert. Das Landratsamt Starnberg bittet alle Bürger, verendet aufgefundene Wildvögel dem Veterinäramt unter der Telefonnummer 08151/148-383 und unter Angabe des genauen Fundortes zu melden. Die toten Vögel sollten nicht berührt werden.

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