Die seit Weihnachten für alle Geflügelhaltungen geltende Verpflichtung zur Aufstallung der Tierbestände im Landkreis Weilheim-Schongau wird am Mittwoch, 26. Januar, wieder aufgehoben. Grund hierfür war der Ausbruch der Geflügelpest in einer kleinen Geflügelhaltung, auch bei einer im Umfeld der Tierhaltung gefundenen toten Möwe konnte der Erreger der hoch ansteckenden aviären Influenza (HPAI) nachgewiesen werden. Nachdem der Großteil der Hühner in kürzester Zeit verendet war, mussten auch die übrigen Tiere getötet werden. "Vielleicht ist es nur die Ruhe vor dem Sturm" sagte Veterinäramtsleiter Jens Lewitzki, "wir beobachten die Entwicklungen jedoch aufmerksam". Eine erneute Stallpflicht könne bei einer Änderung der Seuchenlage auch kurzfristig wieder erforderlich werden.
Geflügelpest:Nachbarlandkreis hebt Stallpflicht wieder auf
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