Gautinger FriedhofUrnen werden teurer

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Nach Neukalkulation der Kosten werden die Gebühren erhöht

Von Michael Berzl, Gauting

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Urnengräber auf dem Waldfriedhof in Gauting werden vom kommenden Jahr an deutlich teurer. Nach der neuen Satzung, die der Gemeinderat einstimmig beschlossen hat, beträgt die Nutzungsgebühr für zehn Jahre künftig 712 Euro; das ist etwas mehr als doppelt so viel wie bisher und die gravierendste Abweichung von den derzeit noch geltenden Gebühren. Auch andere Kosten verändern sich. Das ergibt sich aus der Kalkulation der Münchner Kommunalberatungsfirma Kubus, die alle Kosten, die mit dem Friedhof zusammenhängen, gründlich unter die Lupe genommen hat. "Es sind absolut passable Gebühren, die man hier verlagt", sagte die Juristin Ingrid Hannemann, die die Kostenkalkulation im Auftrag der Gemeinde überarbeitet hat.

Höchstens im Abstand von vier Jahren müssten Gemeinden ihre Friedhofsgebühren überarbeiten und dabei darauf achten, dass sie kostendeckend arbeiten, erklärte Hannemann. Der Zeitraum wurde sogar etwas überschritten, weil derzeit noch gültige Gebührensatzung schon seit September 2015 in Kraft ist.

Bei der Neuberechnung der Gebühren bis zum Jahr 2024 hat die Leiterin des Münchner Kubus-Büros weit ausgeholt und sogar die Anschaffungskosten von Grundstücken berücksichtigt, falls sie zu ermitteln waren. Diverse Ausgaben von Beamtenbezügen über Kosten für Strom und Wasser bis zur Verzinsung des Anlagevermögens sind eingeflossen, Fallzahlen wurden veranschlagt, um zu den Gebühren zu kommen, die die Gemeinde laut Vorschriften verlangen muss. So war auch zu erfahren, dass der Friedhof am Ende des Kalkulationszeitraums einen Wert von 2,7 Millionen Euro darstellt und dass durchschnittlich mit 75 Erdbestattungen und 96 Urnenbestattungen pro Jahr zu rechnen sei.

Der Gautinger Gemeinderat hat in seiner Sitzung in der vergangenen Woche auch einzelne Vorschriften für die Gestaltung von Grabstätten geändert. So sind Einfassungen nach der aktualisierten Satzung künftig nur noch in einem genau definierten Bereich des neuen Friedhofsteils zulässig. Kunststoff darf dabei generell nicht mehr verwendet werden. Diese Einschränkung wurde mit großer Mehrheit beschlossen.

© SZ vom 14.12.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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