Gauting:Verdacht vom Hörensagen

Ein junger Mann soll in Gauting vor eineinhalb Jahren an zwei minderjährige Mädchen Haschisch verkauft haben. Zudem wurde der Angeklagte verdächtigt, Cannabis und andere berauschende Substanzen aus dem Ausland geschmuggelt zu haben und das "Gras und Kokain hier zu verticken", wie es in den Ermittlungsakten hieß. Mit dem Fall befasste sich jetzt das Schöffengericht Starnberg. Doch die Drogengeschäfte ließen sich dem Mann wegen zu dünner Beweislage nicht konkret nachweisen - trotz einiger Indizien in den über sein Mobiltelefon geführten Chats mit szenetypischen Codes. Am Ende wurde der 23-Jährige vom Vorwurf freigesprochen, Cannabis an die damals 14 und 16 Jahre alten Mädchen veräußert zu haben.

Die Fahnder hatten in der Wohnung des Angeklagten geringe Restbestände von Haschisch entdeckt. Der Kellner räumte vor Gericht ein, manchmal zu kiffen. "Aber ich habe nie etwas verkauft", beteuerte er und gab an, nur eines der Mädchen flüchtig gekannt zu haben. Die Jugendliche hatte seinerzeit in einer angeblichen Kiffer-Runde davon erzählt, von dem Mann in einem Lokal "für 30 Euro einen Brocken Haschisch" erworben zu haben. Diese belastende Aussage wollte diese Zeugin in der Verhandlung aber nicht bestätigen. Sie könne sich ohnehin nur noch daran erinnern, dass damals die Polizei bei ihr aufgetaucht sei.

Dem Staatsanwalt wurde schließlich klar, dass vieles nur auf "Hörensagen" beruht und die Aussagen zu vage sind, um den Gautinger zu verurteilen. Der Ankläger stimmte daher dem Vorschlag der Richterin zu, das Verfahren gegen eine Geldbuße von 200 Euro zugunsten der Staatskasse einzustellen. Diesen Beschluss begrüßte auch der Verteidiger, der allerdings kritisierte, dass die Anklageschrift von einem "Verbrechen" mit einer möglichen Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ausgegangen war. Das habe seinem Mandanten "sehr unter Druck" gesetzt, sagte der Anwalt in seinem kurzen Plädoyer.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: