Amtsgericht Starnberg:"Absolut rücksichtslos"

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An der Abzweigung nach Frohnloh auf der Unterbrunner Umgehungsstraße passierte der Unfall. (Foto: Georgine Treybal)

Ein 50-jähriger Autofahrer wird zu einer Geldstrafe und zwei Monaten Fahrverbot verurteilt. Der Starnberger hat laut Urteil auf der Unterbrunner Umgehungsstraße beim Überholen einen Unfall verursacht, streitet aber seine Schuld ab.

Von Christian Deussing, Gauting

Der Autofahrer hatte es offenkundig sehr eilig an dem Unfalltag im Dezember 2021. Er war mittags auf der Unterbrunner Umgehungsstraße unterwegs, als er bei der Abzweigung nach Frohnloh zum Überholen ansetzte und dabei den Wagen eines 90-jährigen Mannes aus Wörthsee rammte. Auch am zweiten Tag des Prozesses vor dem Amtsgericht in Starnberg stritt der 50 Jahre alte Angeklagte seine Schuld an dem Unfall ab, sein Verteidiger forderte einen Freispruch. Doch der Mann, der von Beruf Lastwagenfahrer ist, wurde am Freitag wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 40 Euro, also 3600 Euro, verurteilt. Zudem erhielt der Starnberger ein Fahrverbot von zwei Monaten.

Das Verhalten des Angeklagten sei "grob verkehrswidrig und absolut rücksichtslos" gewesen, befand Amtsrichter Franz von Hunoltstein. "Es war reiner Zufall, dass niemand dabei verletzt wurde." Der Mann sei über eine durchgezogene Linie gefahren, um auf der Gegenspur einen Wagen zu überholen. Dessen Fahrer habe bereits den Blinker betätigt, sei aber nicht ganz auf die Abbiegespur gefahren, so das Gericht. Das habe auch eine Zeugin bestätigt, die dahinter in der Kolonne gefahren war und die Kollision beobachtet hatte.

Das riskante Verhalten des Fahrers ist einer Zeugin schon aufgefallen

Der Zeugin war damals das riskante Verhalten des beschuldigten Autofahrers aufgefallen. Er sei dicht aufgefahren, als er sie überholt hatte und habe es auch bei der Abzweigung bei Gut Hüll bei einem weiteren Fahrer versucht, der dort links abbiegen wollte. Der Angeklagte habe gedrängelt, berichtete die 35-jährige Gilchingerin. Gleichwohl habe sie kurz vor dem Unfall bemerkt, dass der ältere Autofahrer, der gerammt wurde, sich nicht ganz eindeutig in die linke Abbiegespur eingefädelt hatte und sich wohl unsicher war, ob es die richtige Ausfahrt ist, sagte die Zeugin.

Daher treffe den älteren Autofahrer eine "gewisse Mitschuld", was man im Urteil berücksichtigen müsse, erklärte der Richter. Die Staatsanwältin hatte zuvor eine härtere Strafe gefordert. Die Anklägerin verlangte eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 50 Euro (7500 Euro) und eine sechsmonatige Führerscheinsperre. Das hätte den Berufskraftfahrer noch empfindlicher getroffen. Dieser hatte nur fünf Monate vor diesem Unfall mit seinem Lastwagen in Andechs einem Rennradfahrer die Vorfahrt genommen und ihn verletzt, wie das Gericht mitteilte.

Der Verteidiger verwies auf das Unfallgutachten, wonach die Stelle des Zusammenstoßes auf der Umgehungsstraße nicht exakt zu bestimmen sei. Außerdem habe sich in dieser Frage die Zeugin in "erhebliche Widersprüche verwickelt", sagte der Anwalt. Das sah das Amtsgericht jedoch anders.

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