Gauting:Überschlag mit dem Auto

Fahranfängerin muss sich nach Unfall vor Gericht verantworten

Von Christian Deussing, Gauting

Mit einer Geldbuße und einem Fahrverbot ahndet das Starnberger Jugendgericht das Verhalten einen Führerscheinanfängerin, die einen schweren Autounfall verursacht hatte. Die damals 18-Jährige hatte erst seit fünf Monaten die Fahrerlaubnis, als sie im vergangenen Oktober in angetrunkenem Zustand auf der Strecke zwischen Gauting und Stockdorf die Kontrolle über ihren Wagen verloren hatte. Laut Anklage war sie auf nasser Fahrbahn in einer leichten Linkskurve nach rechts von der Straße abgekommen. Ihr Wagen hatte sich überschlagen und war auf der Fahrerseite in Büschen hängen geblieben. An dem Fahrzeug entstand dabei ein Totalschaden. Die junge Gautingerin am Steuer erlitt leichte Verletzungen, ihre Mitfahrer blieben unversehrt. Wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs musste sich die Fahrerin vor dem Jugendgericht in Starnberg verantworten.

"Ich hatte mich erschrocken, weil plötzlich ein Fuchs oder eine Katze über die Straße lief", erzählte die Angeklagte im Prozess. Sie habe wegen ihrer Unerfahrenheit falsch reagiert, zu schnell gefahren sei sie aber nicht. "Der Unfall wäre auch bei null Promille passiert", beteuerte sie. Sie gestand jedoch ein, dass es eine "dumme Entscheidung" gewesen sei, noch mit dem Auto zu fahren. Sie habe aber geglaubt, dass die zwei bis drei halbe Bier, die sie drei oder vier Stunden vor dem Unfall getrunken habe, schon abgebaut worden seien.

Ein Trugschluss: Denn laut einem rechtsmedizinischen Gutachten hatte die heute 19-jährige Angeklagte bei dem Unfall mindestens 0,67 Promille intus. Nach Angaben der Polizei hatte sie einen Alkotest verweigert und sich später in der Klinik äußerst unkooperativ verhalten. Das Gericht musste nun aber vor allem entscheiden, ob die junge Frau den Fahrfehler alkoholbedingt beging, was als Straftat zu werten wäre. Dies sei nicht mit Sicherheit nachzuweisen, erklärte ein Sachverständiger; eine Fahruntüchtigkeit habe sich nicht bestätigt.

Diese Aussagen hielten die Staatsanwältin und Jugendrichter Ralf Jehle in diesem Fall für relevant. Die Angeklagte wurde deshalb lediglich wegen in einer fahrlässigen Ordnungswidrigkeit zu einer Geldbuße von 500 Euro und einem Monat Fahrverbot verurteilt. Weil sie ihren Führerschein schon sechs Monate abgeben musste, wirkt sich letztere Anordnung des Urteils nun nicht mehr aus. Allerdings gab der Richter der Angeklagten mit auf dem Weg, dass sie angesichts des Promillewertes hätte erkennen müssen, alkoholisiert gewesen zu sein.

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