Süddeutsche Zeitung

Amtsgericht Starnberg:Schlägerei auf Party in Stockdorf

Ein betrunkener Möbelpacker soll einen Gast verprügelt und erheblich verletzt haben. Doch der 38 -jährige Angeklagte wird freigesprochen, weil die Tat nicht zweifelsfrei zu beweisen ist.

Von Christian Deussing, Gauting

Bei einer Feier in einer Wohnung in Stockdorf ist im Mai 2021 ein Gast verprügelt und übel zugerichtet worden. Laut Anklage hatte der Mann einen Bluterguss unter dem Auge erlitten und nach Faustschlägen aus der Nase geblutet. Das Opfer soll sich zuvor abfällig über die verstorbene Freundin des einschlägig vorbestraften Angeklagten geäußert haben. Der arbeitslose Möbelpacker hatte wegen gefährlicher Körperverletzung einen Strafbefehl von acht Monaten Haft auf Bewährung erhalten, gegen den der 38-Jährige jedoch Einspruch einlegte.

"Es war eine kranke Party mit viel Schnaps, ich war total besoffen und kann mich an fast nichts mehr erinnern", erklärte der Angeklagte am Montag vor dem Amtsgericht Starnberg. Er bestritt jedoch, den anderen Besucher an dem Abend geschlagen zu haben. Es könne aber sein, dass dies ein anderer Gast getan habe. Angeblich soll diese Person "Steve" heißen. Steve aber konnte bis heute nicht ermittelt werden.

Dagegen kennen sich der Möbelpacker und das 30-jährige Opfer recht gut und sind offenbar Kumpels. "Wir sind Brüder im Geiste", sagte der Münchner, der traktiert worden war. Doch damals sei er sauer gewesen und mit den Verletzungen nach der Party gleich zur Polizei gegangen. Laut Protokoll hatte er auf der Wache ausgesagt, dass der Angeklagte und ein weiterer Gast auf ihn eingeschlagen hätten. Im Prozess wollte er diese Aussage nicht mehr wiederholen und sagte nur: "Ich war sehr betrunken gewesen und weiß nicht mehr, was damals passiert ist."

Allerdings habe sich der Geschädigte bei der Polizei noch an die Schläge erinnern können, betonte die Staatsanwältin. Sie forderte eine sechsmonatige Haftstrafe auf Bewährung für den Angeklagten. Es sei dabei als strafmildernd anzusehen, dass er spontan und alkoholisiert gehandelt habe. Der Verteidiger forderte hingegen "in dubio pro reo" einen Freispruch, weil das Tatgeschehen nicht zu klären gewesen sei. Dieser Ansicht war auch das Gericht - und sprach den Mann frei.

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SZ/frie
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