Drogenprozess:460 Gramm Marihuana in Gautinger Wohnung entdeckt

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Schöffengericht verurteilt 42-Jährigen zu 14 Monaten Haft auf Bewährung.

Von Christian Deussing, Gauting

Ein bislang unbescholtener Gautinger musste sich jetzt vor dem Schöffengericht Starnberg verantworten, nachdem Rauschgiftfahnder nach einem Hinweis etwa 460 Gramm Marihuana in seiner Wohnung entdeckt hatten. Laut Anklage gehe es damit um eine nicht geringe Menge, mit der der Mann gehandelt haben müsse. Das stritt jedoch der 42-jährige Angeklagte ab. Er behauptete, das Cannabis nur zum eigenen Konsum zu Hause angebaut und davon 160 Gramm für eine andere Person lediglich aufbewahrt zu haben. Trotzdem wurde der IT-Systembetreuer wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten auf Bewährung verurteilt. Zudem muss er sich einem Drogenscreening unterziehen und als weitere Auflage 750 Euro an die Starnberger Tafel zahlen. Der Angeklagte nahm das Urteil an.

Er rauche keine Joints mehr und verspüre keinen Suchtdruck, versicherte der Mann im Prozess. "Ich habe zudem endlich einen vernünftigen Job, bei dem ich doch nicht vollgedröhnt sein kann." Mit dem Rauchen von Haschisch habe er bereits mit etwa 16 Jahren angefangen. Seine Verteidigerin schaffte es in der Verhandlung, die Anklage zu entkräften und den Fall als "minder schwer" einstufen zu lassen. Denn der Hinweis auf das Marihuana sei über die damalige Ehefrau erfolgt, die ihren Mann wütend und mit Eifer belastet habe. Überdies habe die Frau seinerzeit gelogen, als sie behauptete, dass er auch Kokain aufbewahrt habe. Die Anwältin verwies zudem darauf, dass die einstige Partnerin diese Anschuldigungen nicht wiederholt habe.

Kokain wurde in der Wohnung nicht gefunden

Vernommen wurde auch ein Kripobeamter, der vor zwei Jahren an der Durchsuchung der Gautinger Wohnung beteiligt gewesen war. Die Ermittler fanden Marihuana in Beuteln, in einer Dose und in einem Joghurtglas sowie Cannabis-Stängel und -samen, die auf einen Selbstanbau hingewiesen hätten, so der Fahnder. Sichergestellt wurden auch eine defekte Feinwaage und zwei Handys, wobei nur eines davon auslesbar gewesen sei. Die Kripo entdeckte indes keine verdächtigen Chats auf dem einen Gerät. Kokain wurde nicht gefunden.

Die Staatsanwältin forderte eine 18-monatige Freiheitsstrafe auf Bewährung mit einer Geldauflage von 5000 Euro. Sie zweifelte daran, dass der Angeklagte Marihuanapflanzen nur für den eigenen Bedarf züchten wollte und bei dieser erheblichen Menge nicht damit gehandelt haben will. Die Verteidigerin sah dagegen keine Belege für Drogengeschäfte. Sie führte an, dass ihr Mandant lediglich 300 Gramm der weichen Drogen besessen und dies auch gestanden habe.

Der Amtsrichter erklärte, dass der Angeklagte nicht der typische Dealer gewesen sei, der im kriminellen Drogenmilieu unterwegs war. Trotzdem spreche die aufgefundene Menge dafür, dass er auch Stoff verkaufen wollte.

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