Gauting:Schlag mit einem Fahrradschloss

Starnberger Schöffengericht verurteilt jungen Mann zu einer Woche Dauerarrest

Von Christian Deussing, Starnberg

Zwei Gruppen angetrunkener junger Männer waren nachts beim Gautinger Hauptplatz in Streit geraten. Dabei wurde einem der Beteiligten mit einem Fahrradschloss auf den Kopf geschlagen. Der Vorfall spielte sich vor 13 Monaten ab, der Täter war aber bald ermittelt. Der 19-Jährige hatte die Attacken gestanden, die er sich bis heute nicht erklären könne, wie er als Angeklagter vor Gericht sagte. Er musste sich am Donnerstag wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Das Starnberger Jugendschöffengericht verurteilte ihn zu einer Woche Dauerarrest. Zudem muss sich der Angeklagte für sechs Monate einer therapeutischen Betreuung unterziehen.

Auch im Prozess war nicht genau zu klären, warum sich der damals 18-Jährige in einen Streit eingemischt und einem 22-jährigen Gautinger mit einem geöffnetem Fahrradschloss auf den Kopf geschlagen hatte, wie es in der Anklage heißt. Das Opfer erlitt dabei eine Platzwunde und eine leichte Gehirnerschütterung. "Es hat geblutet wie Sau", erzählte der Gautinger als Zeuge in der Verhandlung. Er sei wegen der Verletzung knapp zwei Wochen krankgeschrieben gewesen. Über den Anlass der Auseinandersetzung sagte er, dass es vor dem Schlag eine "kleine Schubserei gegeben" habe. Auslöser des Gerangels war offenbar der Spruch einer Schülerin gewesen, die den Bruder des Opfers als "Hurensohn" tituliert haben soll , was die 17-Jährige, die wegen Beleidigung angeklagt war, jedoch abstritt. Das Verfahren gegen die Planeggerin wurde eingestellt mit der Auflage, ein Buch darüber zu lesen, wie "Eskalationen in Stresssituationen zu vermeiden sind".

Eben dieses Problem soll jetzt auch der 19-Jährige in den Griff bekommen, der bereits wegen vorsätzlicher Körperverletzungen 40 Stunden Sozialdienst ableisten musste. Die Staatsanwältin warf ihm vor, grundlos eingegriffen zu haben, ohne aber bei dem Schlag "voll durchzuziehen". Der Verteidiger hielt auch deswegen einen Freizeitarrest für ausreichend und erwähnte das frühzeitige Geständnis seines Mandanten, der sich der Polizei gegenüber sehr kooperativ verhalten habe. Außerdem habe sich der Angeklagte schon vor dem Prozess bei seinem Opfer entschuldigen wollen, das Angebot sei aber nicht angenommen worden. Ein Grund könnte sein, dass der Gautinger und seine Freunde "Ausländern nicht ganz so wohlgesonnen" seien, wie der Verteidiger mutmaßte. Jugendrichter Ralf Jehle ging in seinem Urteil auch darauf ein, dass Erlebnisse des aus Syrien geflüchteten Angeklagten im Bürgerkrieg dessen Aggressionspotenzial gesteigert haben könnten. Dessen Lebenssituation habe sich nun aber gefestigt. Dennoch gebe diese Gewaltattacke zu denken, die auch therapeutisch aufgearbeitet werden müsse.

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