Gauting/Krailling:Hohe Haftstrafen für Einbrecher-Duo

Den zwei jungen Männern aus Albanien wird eine Einbruchsserie im Würmtal zur Last gelegt. Die Jugendkammer des Landgerichts München verurteilt sie zu sechs und drei Jahren Gefängnis.

Von Andreas Salch

Manche der Opfer leben bis heute in Angst. Innerhalb weniger Tage hatten zwei aus Albanien stammende Männer Mitte Oktober vergangenen Jahres mehrere Einbrüche in Gauting und Krailling verübt. Jetzt wurden sie vor der Jugendkammer am Landgericht München II zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Gegen den 24-jährigen Emiljan A. verhängte das Gericht sechs Jahre Haft. Sein erst 20 Jahre alter Komplize erhielt drei Jahre Haft. Da er Heranwachsender ist, wurde Jugendstrafrecht angewendet. Das Gericht blieb mit seinen Urteilen nur knapp unter den Anträgen der Vertreterin der Staatsanwaltschaft.

Die Taten der Angeklagten hätten zu einer "erheblichen Verunsicherung" geführt, zitierte die Staatsanwältin eines der Opfer in ihrem Plädoyer. Eine Frau, in deren Haus Emiljan A. und sein Komplize eingebrochen waren, berichtete, sie habe nach der Tat nicht mehr in ihrem Haus schlafen können. Andere Opfer sagten vor Gericht, sie fühlten sich bis heute unsicher in ihrem eigenen Haus. Bei den Einbrüchen in Gauting und Krailling erbeuteten die Täter binnen weniger Tage Geld und Schmuck im Wert von rund 23 000 Euro. Zum Zeitpunkt der Einbrüche waren die Bewohner der Häuser, in die Emiljan A. und sein Komplize eingestiegen waren, nicht anwesend. Nur in einem Fall wurden sie von einer Frau ertappt, die zufällig zu Hause war: Bei ihrem Anblick ergriffen sie die Flucht. Auf der Suche nach Geld und Preziosen schreckten Emiljan A. und der Mitangeklagte laut Angaben eines Ermittlers auch nicht davor zurück, alles zu verwüsten. Eine Frau berichtete, dass Fenster und Türen offenstanden, als sie wieder nach Haus gekommen sei.

Emiljan A. ist bereits mehrfach einschlägig vorbestraft. In den vergangenen sechs Jahren beging er außer in Deutschland auch noch in anderen europäischen Ländern Wohnungseinbrüche. Bei der Urteilsbegründung fand die Vorsitzende Richterin Regina Holstein deutliche Worte: Mit ihren Taten würden die Angeklagten ihre eigenen Landsleute in Deutschland in Verruf bringen. Das Vorgehen von A. und seinem Komplizen nannte sie "gesinnungslos". Wenn es in einem Haus dunkel war, seien sie einfach eingestiegen.

Man könne nur von Glück reden, so die Richterin, dass keines der Opfer im Schlaf überrascht wurde. Emiljan A. und der Mitangeklagte seien "dumme Täter", sagte die Richterin. Sie hätten nicht einmal Handschuhe getragen und so DNA- und andere Spuren an den jeweiligen Tatorten hinterlassen. Bei einem Einbruch in Köln, den Emiljan A. allein beging, öffnete er zum Beispiel eine Flasche Wein, trank daraus und ließ sie stehen. Dieses Vorgehen, so die Richterin, zeige, dass die Angeklagten sich absolut sicher gewesen seien und dachten: "Wir werden nicht erwischt."

Doch es kam anders. Nach den Einbrüchen in Gauting und Krailling reisten Emiljan A. und der 20-Jährige mit einem Reisebus zurück nach Köln, wo sie sich zuvor getroffen hatten. Dort wollten sie auch die Beute verkaufen. Bei einer Kontrolle des Busses stießen Ermittler jedoch auf Teile der Beute aus den Einbrüchen im nördlichen Landkreis. Darunter befand sich unter anderem Schmuck und Bargeld. Es sei auch ein "emotionaler Schaden" entstanden, betonte Richterin Holstein bei der Urteilsbegründung. Bei einem Einbruch in Gauting stahlen die Täter unter anderem 3000 Euro Bargeld. Das Geld hatte eine junge Frau gespart. Sie wollte sich davon eine Harfe kaufen. Der Betrag konnte bei der Festnahme der Angeklagten jedoch sichergestellt werden. Die Vorsitzende bezeichnete Emiljan A. als einen "reisenden Straftäter", der "nahezu unverbesserlich" sei. Aus diesem Grund habe er "eine deutliche Strafe" erhalten.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: