Königswiesen:Gericht verschiebt Brücken-Entscheidung

Königswiesen: In Königswiesen wehren sich Anwohner gegen den geplanten Neubau der Eisenbahnbrücke.

In Königswiesen wehren sich Anwohner gegen den geplanten Neubau der Eisenbahnbrücke.

(Foto: Arlet Ulfers)

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat noch nicht abschließend über die Klage von Anwohnern befunden, die den Brückenneubau samt Straßenverbreiterung verhindern wollen.

Von Christian Deussing, Gauting

Für viele Königswieser wäre eine auf zwei Spuren verbreitete und auf 4,50 Meter erhöhte Bahnunterführung in der Hauser Straße eine "Katastrophe". Denn sie befürchten erheblich mehr Verkehr, Lärm und die Gefährdung von Radfahrern und Schulkindern. Zudem könnten auch große Lastwagen durch den Ortsteil von Gauting donnern, um künftig die Starnberger Westumfahrung zu nutzen und den B2-Tunnel in der Kreisstadt zu meiden. Darum haben Anlieger und zwei Grundbesitzer Klage gegen die Baugenehmigung des Eisenbahn-Bundesamts (EBA) für die neue Brücke mit abgesenkter Straße und zweispurigem Unterführungsausbau erhoben. Am Donnerstag befasste sich nun der Bayerische Verfassungsgerichtshof (VHG ) mit dem seit Jahren umstrittenen Projekt.

Der Anwalt der Kläger, Sebastian Heidorn, kritisierte die "Intransparenz" bei manchen Entscheidungen der Bahn AG im Planfeststellungsverfahren. Er fragte, inwieweit überhaupt eine neue Brücke notwendig sei. Aus Heidorns Sicht sei auch die Verbreiterung der Straße nicht erforderlich. Der Anwalt verwies überdies auf Dokumente der Netz AG, die sich widersprechen würden. Denn seit 13 Jahren werde demnach der bauliche Zustand der Brücke in der Kategorie 3 geführt, was bedeute, dass ein Abriss nicht erfolgen müsse. Der wäre wohl erst bei der schlechtesten Bewertungskategorie 4 notwendig.

Die von der Bahn mehrfach vorausgesagte Verschlechterung des Bauwerks sei also nicht eingetreten, und auch der Bahnverkehr sei nicht beeinträchtigt worden, betonte der Anwalt. Daher seien die üblichen Kontrollen und gegebenenfalls eine Sanierung ausreichend und eine neue Bahnunterführung mit den Folgen einer Aufweitung nicht zu rechtfertigen, argumentierte der Fachanwalt.

Dagegen führte der Anwalt der DB Netz AG an, dass das Mauerwerk der 116 Jahre alten Eisenbahnbrücke inzwischen porös und von minderer Festigkeit sei. Das habe man bereits 1992 festgestellt. Weitere Gutachten von Sachverständigen hätten vor zwei Jahren schließlich signalisiert, dass gehandelt werden müsse, um die Sicherheit zu gewährleisten, so der Anwalt der Netz AG, die für das Bauprojekt insgesamt fünf Millionen Euro veranschlagt.

Königswiesen: Am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München wurde der Fall aus Königswiesen verhandelt.

Am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München wurde der Fall aus Königswiesen verhandelt.

(Foto: Florian Peljak)

Die Juristin des Eisenbahn-Bundesamtes bestätigte die Linie des Bauträgers. Es sei eine "plausible wirtschaftliche und nachvollziehbare Entscheidung" gewesen, sich für den Neubau auszusprechen. Denn am Ende der Lebensdauer eines Bauwerks müsse man sich fragen, ob sich dessen Erhalt noch lohne oder nur die Lebensdauer fünf oder zehn Jahre hinauszögere.

Die Vorsitzende Richterin Gerda Zimmerer wollte im Prozess auch wissen, ob eine Erhöhung der Bahnunterführung und die Aufweitung "unausweichlich" für das Bauprojekt sei? Hierzu erklärte die Vertreterin des Eisenbahn-Bundesamtes, dass ihre Behörde alle Regelungen auch im Hinblick straßenrechtlicher Vorschriften beachten müsse - was sich aber nur auf den Bereich der Unterführung beziehe.

Derzeit ist vorgesehen, dass die um 50 Zentimeter tiefer gelegte Straße in ihrem Niveau etwa nach 180 Metern angepasst wird. Aber noch ist juristisch nicht entschieden, ob im Herbst 2024 mit dem Bau der Bahnbrücke tatsächlich begonnen werden kann. Ein Urteil will das Gericht, das sich bislang nicht in die Karten schauen ließ, in Kürze fällen. Die Königswieser und ihre Bürgerinitiative "Gegenverkehr" können also noch hoffen, dass alles so bleibt wie bisher: eine einspurige Bahnunterführung mit Ampelregelung.

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