Gauting:Gärtnereien bleiben am Marktsonntag geschlossen

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Nach Gerichtsurteilen muss die Gemeinde ihre Verordnung ändern.

Beim nächsten Gautinger Marktsonntag im Mai werden wohl viele enttäuschte Kunden vor den beiden Gartencentern bei Buchendorf vor verschlossenen Türen stehen. Während in Gauting selbst die Läden wieder geöffnet sind, darf einen knappen Kilometer entfernt an dem Sonntag nichts mehr verkauft werden. So besagen das Gerichtsurteile, so will es das Sozialministerium, und so muss das die Gemeinde auf dringenden Wunsch des Starnberger Landratsamtes auch umsetzen. Daher wurde am Dienstag mit großer Mehrheit eine neue Verordnung mit räumlichen Beschränkungen beschlossen. "Wir haben alles versucht, wir haben ein Jahr dagegen gekämpft, aber wir müssen uns an die Rechtslage halten", sagte Bürgermeisterin Brigitte Kössinger in der Sitzung. Auch wenn die Rechtslage in dem Fall auf großes Unverständnis stößt.

"Mich ärgert das schon", sagt Firmeninhaber Wolfgang Kiefl der SZ. Er müsse nun "erhebliche Einbußen" hinnehmen. Im Mai vergangenen Jahres seien an dem verkaufsoffenen Sonntag etwa 770 Kunden zu seiner Gärtnerei gekommen. Er hatte schon einen Prospekt mit einem Hinweis auf den nächsten Marktsonntag bestellt, konnte den Druckauftrag aber gerade noch korrigieren. Der Ausflug nach Buchendorf gehört für viele zum Marktsonntag dazu. "Wir haben es ja erlebt. Bei Regen war manchmal hier die Bahnhofstraße leer und beim Kiefl war es voll", erzählte die FDP-Fraktionssprecherin Britta Hundesrügge im Gemeinderat. Trotz Aussichtslosigkeit, damit etwas zu bewirken, stimmte sie zusammen mit ihrem Fraktionskollegen Markus Deschler und Beatrice Cosmovici von den Grünen gegen die aktualisierte Verordnung zur Regelung von verkaufsoffenen Sonntagen. Nach Angaben des Landratsamtes gibt es in acht der 14 Kommunen im Landkreis so eine Verordnung.

In Gauting ist darin nicht nur geregelt, dass an beiden Marktsonntagen im Frühjahr und im Herbst die Geschäfte von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein dürfen, es ist auch der Bereich festgesetzt, in dem diese Ausnahme gilt: vom Pippinplatz die Bahnhofstraße hinunter bis zum August-Hörmann-Platz, ein Stück die Starnberger Straße und die Grubmühlerfeldstraße hinein und auf ein paar Seitenstraßen. Zum Thema gibt es Urteile des Bundesverwaltungsgerichts und zuletzt des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom Mai 2016. Und es gibt Schreiben des Sozialministeriums mit Appellen, die Bestimmungen des Ladenschutzgesetzes einzuhalten. Das Landratsamt hat diesen Brief an die Rathäuser weitergeleitet. Darin heißt es, dass Kommunen "einen wichtigen Beitrag zum Sonn- und Feiertagsschutz leisten können und damit auch dazu, dass Bayern seiner Vorreiterrolle als Familienland Nummer 1 gerecht werden kann".

Kiefl sieht das anders. Er hat erlebt, dass seine Gärtnerei an verkaufsoffenen Sonntagen regelrecht zum Ausflugsziel für Väter mit ihren Kindern wird, die gemeinsam Pflanzen aussuchen. "Man muss sich den Marktgegebenheiten anpassen", sagt er und geht davon aus, dass nun der Bayerische Gärtnereienverband tätig wird und die Landespolitik damit befasst.

© SZ vom 16.02.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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