Prozess:Versemmelt

Die Verkäuferin einer Gautinger Bäckerei behält Tageseinnahmen von 3700 Euro für sich und erstattet Anzeige wegen Diebstahls. Der Richter hält das für "einen Hammer".

Von Christian Deussing

Sie hatte Schulden und brauchte dringend Geld. Aus diesem Grund veruntreute im vorigen Jahr eine Bäckereiverkäuferin in Gauting innerhalb von sechs Tagen 3700 Euro. Die mehrfach wegen Betrugs und Diebstahls vorbestrafte Frau, die bereits zwei Jahre im Gefängnis gesessen hatte, wurde vom Amtsgericht Starnberg jetzt zu einer 15-monatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung und zu 2000 Euro verurteilt, die sie an den Verein "Frauen helfen Frauen" zahlen muss. Die Bewährungszeit für die 50-jährige Münchnerin beträgt vier Jahre. Die Staatsanwältin hatte eine zweijährige Haftstrafe auf Bewährung gefordert.

Die Angeklagte gestand im Prozess die Taten. Sie habe nicht nur eigene Schulden damals abzahlen, sondern auch Kredite, die sie mit ihrem Ex-Mann aufgenommen habe, tilgen müssen, rechtfertigte sich die Angeklagte. Als weiteres Motiv gab sie an, von dem Filialleiter "unregelmäßig" bezahlt worden zu sein. Um den Griff in die Bäckereikasse zu vertuschen, hatte die Verkäuferin laut Anklage die veruntreuten Beträge bei der Gautinger Polizei als "gestohlen" gemeldet und Anzeige erstattet. Doch der Beamte schöpfte Verdacht, zumal, als er vom Vorstrafenregister der Frau erfuhr. "Ich merkte, da ist was faul", sagte der Polizist in der Verhandlung.

Den Ermittlungen zufolge hätte die Angeklagte die Tageseinnahmen auf das Postbankkonto der Bäckerei-Zentrale einzahlen müssen, der jeweilige Gewinn wäre dann dem Filialleiter überwiesen worden. Doch an sechs Tagen hintereinander geschah dies nicht - bis das Fehlen des Betrags aufflog. Das Verhalten seiner Mandantin sei sicher "dumm, aber auch eine Panikreaktion" wegen ihres finanziellen Drucks gewesen, erklärte der Verteidiger. Das sei strafmildernd zu werten. Überdies habe sie den Schaden wieder gutgemacht und befinde sich inzwischen in einem ruhigeren Fahrwasser, betonte der Anwalt im Prozess.

Das hielt auch Richter Franz von Hunoltstein der Angeklagten zugute, die mittlerweile in einer Münchner Bäckerei arbeitet. Außerdem habe sie die 3700 Euro "nicht verjubelt oder für die Bahamas verwendet". Allerdings sei es "frech und ein Hammer gewesen, sich die Tageseinnahmen einer Bäckerei unter den Nagel zu reißen" - um danach die fehlenden Beträge bei der Polizei als gestohlen zu melden. Dies hätte wegen einer vorgetäuschten Straftat durchaus zu einer weiteren Anklage führen können, erklärte der Richter und ergänzte: "Die Polizei hat was Besseres zu tun, als gefakten Anzeigen nachzugehen."

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