Gauting:Ausraster im Rausch

19-Jähriger zertrümmert Teller und zersticht Fahrradreifen

Von Christian Deussing, Gauting

Nach Feierabend hatte der junger Koch einer Gautinger Gaststätte noch einiges getrunken und dann laut Anklage 20 bis 30 Teller auf den Küchenboden zertrümmert. Dem Gautinger wurde nach seinem Ausraster im Juli 2019 gekündigt. Doch knapp drei Wochen später holte er nach einem weiteren Zechgelage mit Kumpels vor dem Gebäude ein Messer aus der Küche des Lokals und soll 20 Fahrradreifen an der nahen Abstellanlage zerstochen haben. Der 19-Jährige räumte die Taten am Donnerstag vor dem Starnberger Jugendgericht ein, beteuerte aber glaubhaft, nur zehn Reifen durchschnitten zu haben.

Der bisher unbescholtene Angeklagte wurde wegen Sachbeschädigung in insgesamt elf Fällen zu fünf psychosozialen Gesprächen mit Alkoholberatung verurteilt, um sein Verhalten zu reflektieren. Zudem muss er den Schaden von 500 Euro begleichen. Richter Ralf Jehle warnte den Mann aber davor, dass so etwas nie wieder passieren dürfe. Denn sonst müsse man "härtere Bandagen auffahren". Der 19-Jährige, der jetzt als Verkäufer jobbt, schämte sich seiner Taten und nahm das Urteil an. Er habe viel getrunken und sich ein "bisschen gute Laune" verschaffen wollen, begründete er seine Eskapaden. Auf Nachfrage des Gerichts, ob es mit dem Arbeitgeber zuvor Probleme gegeben habe, betonte der 19-Jährige: "Nein, es war meine Schuld und ich wusste nicht, was ich tat."

Ein Bekannter des Angeklagten hatte die Vorfälle miterlebt und auf dem Handy gefilmt. Die Videos wurden verbreitet und gelangten zu den Ermittlern. Der 20-jährige Zeuge erklärte, dass die Taten im Affekt geschehen und nicht geplant gewesen seien. Die Jugendgerichtshilfe und auch der Staatsanwalt sprachen von der Suche nach Anerkennung und einer Reifeverzögerung des 19-Jährigen, wobei der Ankläger auch dessen respektloses Verhalten gegenüber seinem Chef tadelte. Zudem sei es im zweiten Fall gefährlich gewesen, im öffentlichen Raum mit einem Messer zu hantieren, mahnte der Strafverfolger. Der Verteidiger ging von einer verminderten Schuldfähigkeit seines Mandanten aus, weil dieser betrunken gewesen sei. Und in der Gruppe unter Alkoholeinfluss was Verbotenes zu tun und daran teilhaben zu lassen, sei ein "typisches jugendliches Verhalten", sagte er.

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