Paragraf 30 der Straßenverkehrsordnung ist klar formuliert: „Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.“ Ein 17-Jähriger aus Stockdorf mag die Vorschrift nicht gekannt haben, was sein Verhalten jedoch nicht entschuldigt. Der junge Mann fuhr in der Nacht auf Samstag gegen 2 Uhr mit einem knatternden dreirädrigen Lastenroller sinnlos durch Gauting und ignorierte trotzig eine Ermahnung der Polizei.
Eine Streife hatte den 17-Jährigen auf der Starnberger Straße aufgehalten, nachdem die Beamten ihn zum dritten Mal beim offensichtlich sinnfreien Hin- und Herfahren mit dem Ape-Kleintransporter angetroffen hatten. Der Jugendliche wurde darauf hingewiesen, dass er die lärmende Spazierfahrt zu nächtlicher Stunde zu unterlassen habe, und zunächst mündlich verwarnt.
Der 17-Jährige folgte der Ermahnung nicht, sondern setzte trotzig eines drauf. Eine halbe Stunde später knatterte er provokativ mehrere Runden im Kreisel an der Polizeiinspektion Gauting – laut Polizeiangaben so schnell, dass sein dreirädriges Gefährt fast umkippte. Anschließend fuhr er in einer Dauerschleife die Pentenrieder Straße und die Straße An den Holzwiesen auf und ab.
Der junge Mann wurde erneut angehalten und intensiver belehrt. Für sein grundloses Herumfahren erwartet ihn nun ein Bußgeld von 100 Euro. Außerdem brummte ihm die Polizei einen gesonderten Verkehrsunterricht beim Führerscheinamt auf.

