Es war eine sehr bedrohliche Situation: Weil ihr Sohn wieder einen psychotischen Schub bekam, rief die verängstigte Mutter um Hilfe und alarmierte die Polizei. Als die zwei Streifenbeamten in Gauting in der Julinacht vor zwei Jahren am Haus eintrafen, kam ihnen laut Anklage der Sohn schon aggressiv entgegen. Er soll dabei ein Feuerzeug hinter seinem Rücken gehalten und beabsichtigt haben, noch Messer aus der Küche zu holen. Auf Anweisungen der Beamten hatte der Angeklagte seinerzeit nicht reagiert, trat ihnen stattdessen gegen die Beine, um der Fesselung zu entgehen. Er wurde danach in eine psychiatrische Klinik eingewiesen, wo er sich weiterhin renitent verhalten haben soll.
Nun musste sich der 28-jährige Student, der aufgrund psychischer Störungen und Drogenkonsums unter Betreuung steht, wegen des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte vor dem Starnberger Amtsgericht verantworten. Er habe damals Alkohol getrunken und chemische Substanzen eingenommen, sagte der beschuldigte Mann zu den Vorwürfen. „Die Polizisten habe ich als Feinde und Bedrohung wahrgenommen und bin dann mit denen in ein Handgemenge geraten“, erzählte der Angeklagte. An mehr Details konnte er sich im Prozess nicht erinnern.
Auch einer der beiden Einsatzpolizisten sagte in der Verhandlung aus. „Es war wie im schlechten Film und eine sehr gefährliche Situation“, berichtete der Beamte. Denn in dem Hinterhof sei ihnen der Sohn in einem stockfinsteren Gang zwischen zwei Hecken entgegengekommen und habe nicht auf Anweisungen reagiert. Er habe sich massiv gegen die Fesslung gewehrt und in seinem Hosenbund zwei Messer stecken gehabt. Nach Angaben des Polizisten hatte sich der Student zuvor mit seiner Mutter gestritten und sie in ein Zimmer gesperrt, weil ihm das Essen nicht geschmeckt habe. Die Mutter konnte aber aus einem Fenster steigen und Hilfe holen.
Im Prozess entschuldigte sich der Angeklagte bei den Polizisten für sein Verhalten. Bei den Attacken war auch ein Schneidezahn bei einem der Beamten abgebrochen. Aber wie sind die Taten des 28-Jährigen strafrechtlich zu bewerten? Hierzu erklärte ein psychiatrischer Sachverständiger, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt in seiner „Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt“ gewesen und eine Schuldunfähigkeit nicht auszuschließen sei. Der Mann habe offenkundig unter Wahnvorstellungen gelitten und sich desorientiert verhalten, erläuterte der Gutachter das Geschehen.
Das Gericht lehnte daher den ursprünglichen Antrag der Staatsanwaltschaft ab, den Studenten in einer geschlossenen Erziehungsanstalt unterzubringen. Denn er sei mittlerweile auf einem guten Weg, habe sich in einer Wohngemeinschaft stabilisiert und stehe kurz vor Abschluss seines Studiums, befand der Amtsrichter.

