Die Baumschule Demmel wurde 1902 gegründet, 2007 wurde sie an Katharina Heider übergeben. Seit 2002 hatte der ehemalige Mitarbeiter Wolfgang Kopf den Betrieb gepachtet, der im Sommer 2020 geschlossen wurde. Das Gelände umfasst etwa 15 000 Quadratmeter, darauf stehen außer den Gewächshäusern vier Gebäude, darunter ein Wohnhaus mit fünf Wohneinheiten. Bis zum heutigen Tag ist unklar, was auf dem Areal passieren soll – eine unendliche Geschichte.
Januar 2014: Katharina Heider teilt Bürgermeister Michael Bernwieser mit, dass die Gärtnerei schließen wird. Sie strebe eine Wohnbebauung des Geländes an. Stadtplaner Bernhard Landbrecht soll einen Rahmenplan mit modellhaftem, städteplanerischen Ansatz erstellen, der staatlich gefördert wird. Der Gemeinde verbleiben Kosten von 10 000 Euro.
November 2015: Der Gemeinderat erteilt den Planungsauftrag.
Januar 2017: Mehrere Anwohner wenden sich an die Öffentlichkeit und verwahren sich gegen die Nutzung einer Stichstraße im östlichen Teil des Areals als Ausfahrt auf die Sankt-Heinricher-Straße.
März 2017: Planer Landbrecht präsentiert öffentlich den Rahmenplan bei einer Infoveranstaltung im Gemeindesaal.
April 2017: In der Bürgerversammlung berichtet Bürgermeister Bernwieser über den Stand des Verfahrens. Rückfragen beim Landratsamt, dem Rechtsanwalt der Gemeinde und der Obersten Baubehörde hätten ergeben, dass es auf dem Gelände Baurecht gebe. Der Seeshaupter Rechtsanwalt Michael Böcker sieht das anders: Er fordert von der Weilheimer Landrätin Andrea Jochner-Weiß, Landratsamt und der Regierung von Oberbayern eine Richtigstellung.
Februar 2018: Böcker fordert Bürgermeister Bernwieser auf, seine Aussage zu korrigieren und legt Dienst- und Fachaufsichtsaufsichtsbeschwerde bei der Regierung von Oberbayern ein. Seiner Auffassung nach ist das gesamte Gelände Außenbereich, die Eigentümerin erziele durch neues Baurecht einen Millionengewinn. Daran sei die Gemeinde zu beteiligen.
März 2018: Armin Mell (FDP) schlägt dem Gemeinderat zusammen mit Fritz Egold (SPD) vor, über das Thema „sozialgerechte Bodennutzung“ zu diskutieren: Grundstücksbesitzer sollen von dem durch Baurechtsausweisung erzielten Gewinn etwas an die Gemeinde abgeben.
April 2018: Der Gemeinderat billigt die Bebauungsplanänderung für den östlichen Teil des Geländes unter dem Vorbehalt, dass die Grundeigentümerin sich mit den Nachbarn über die Zufahrt zur Sankt-Heinricher-Straße einigt. In der Bürgerversammlung wenige Tage später berichtet Bürgermeister Bernwieser von einer Besprechung mit dem Rechtsanwalt der Gemeinde: Demzufolge besteht im Osten und Westen des Geländes Baurecht, die verbleibende Fläche könne bedingt als „Außenbereich ohne Baurecht“ angesehen werden.
September 2018: Der Gemeinderat beschließt bei einer Gegenstimme (Mell) das überarbeitete Rahmenkonzept des Stadtplaners Landbrecht. Es ist eine Ausfahrt zur Sankt-Heinricher-Straße vorgesehen, aber keine durchgehende Verbindung zur Baumschulenstraße.

Oktober 2018: Die Regierung von Oberbayern teilt Anwalt Böcker auf wiederholte Nachfrage mit, dass Bürgermeister Bernwieser im Jahr 2017 lediglich Einschätzungen, aber keine verbindliche Rechtsauskunft wiedergegeben habe. Sie verweist auf die Stellungnahme des Gemeindejuristen Gerhard Spieß bei der Bürgerversammlung im April 2018. Eine abschließende Feststellung könne erst im Genehmigungsverfahren erfolgen. Auch sei es nicht zulässig, planungsbedingte Bodenwertsteigerungen abzuschöpfen. Die Gemeinde sei auch nicht verpflichtet, Grundabtretungen vor der Aufstellung eines Bebauungsplans zu verlangen.
Dezember 2018: Aufstellung des Bebauungsplans, mit der Bauwerberin sollen Verträge zur Übernahme von Planungs- und Erschließungskosten geschlossen werden.
Februar 2019: Rechtsanwalt Böcker ruft den Petitionsausschuss des bayerischen Landtags an. Seine Eingabe wird im November 2019 unter Verweis auf das bayerische Bauministerium, welches kein rechtswidriges Verhalten des Bürgermeisters feststellen konnte, als erledigt erklärt. Die erhobenen Vorwürfe seien unberechtigt.
Dezember 2019: Der Gemeinderat beschließt die Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans auf Basis des Rahmenplans von Stadtplaner Landbrecht.
Im Dezember 2019 und März 2020 wendet sich Böcker erneut an den Petitionsausschuss: Bürgermeister Bernwiesers Erklärung, 40 Prozent der Wertsteigerung würden an eine Weilheimer Wohnungsbaugenossenschaft abgetreten, habe sich als „grob unwahr“ herausgestellt. Gemeinderäte und Öffentlichkeit müssten informiert werden, dass es kein Baurecht auf dem Grundstück gebe; eine Abschöpfung von Teilen des Planungsgewinns im öffentlichen Interesse sei „dringend geboten“.
Februar 2020: Bernwieser gibt bekannt, dass die Bauleitplanung für das Gärtnerei-Quartier wegen eines Formfehlers abgebrochen wird.

März 2020: Bei den Kommunalwahlen wird Fritz Egold, der für die CSU angetreten war, neuer Bürgermeister.
Mai 2020: Der Petitionsausschuss erachtet die zweite Eingabe von Anwalt Böcker als erledigt. Das Bauministerium sei zum Schluss gekommen, dass die „Sachbehandlung (...) nicht zu beanstanden sei“. Die Berichterstatterin im Petitionsausschuss, Anne Franke (Grüne), sagt, die Vorwürfe – Lüge, Interessenvertretung und fortgesetzte Anwendung von Paragraf 34 des Baugesetzbuchs – gegen den ehemaligen Bürgermeister Bernwieser hätten sich nicht erhärtet. Sie empfiehlt der Gemeinde eine Satzung zur Sozialen Bodennutzung (Sobon).
Sommer 2020: Pächter Wolfgang Kopf schließt die Gärtnerei Demmel und eröffnet sein „Hofgut“ in Bernried.
Mai 2021: Katharina Heider und ihr Mann, der Bildhauer Michael von Brentano, eröffnen als Zwischennutzung die Kunstausstellung „Wurzelspitzen“ auf dem ehemaligen Gärtnereigelände.

März 2022: Der Gemeinderat hebt den Bebauungsplan vom Dezember 2018 auf. Eine Veränderungssperre wird mit nur einer Stimme Mehrheit abgelehnt. Grundeigentümerin Heider kündigt die bisher abgeschlossenen Verträge, die unter anderem regelten, dass zehn von 50 Wohnungen sozial gebunden sein sollten.
Mai 2022: Der Gemeinderat beschließt Leitlinien zur Wohnbaulandentwicklung, mit denen sichergestellt werden soll, dass ausreichend bezahlbarer Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen geschaffen wird und auch weniger Begüterte Wohnraum erwerben können.
Juni 2022: Mit nur einer Stimme Mehrheit beschließt der Gemeinderat eine Veränderungssperre für das Gärtnerei-Areal.
Juni 2024: Der Gemeinderat beschließt die Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr.

Januar 2025: Der Bebauungsplanentwurf des Büros AGL wird in der Fassung vom 9. Dezember 2024 vorgestellt. Die Auslegung wird mit Stimmengleichheit im Gemeinderat abgelehnt.
Februar 2025: Dieser Beschluss wird mit einer Stimme Mehrheit aufgehoben. Vom 19. Februar bis 21. März findet die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung statt.
8. April: In der Gemeinderatssitzung werden die Einwendungen vorgetragen. Die Anmerkungen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange umfassen 15 Seiten, die Einwendungen von privater Seite inklusive der Abwägungsvorschläge 37 Seiten. Die Verlesung erfordert knapp vier Stunden. Der Gemeinderat nimmt – schon um Zeit zu sparen – die Abwägungsvorschläge der Planerin einstimmig zur Kenntnis und beschließt die erneute Auslegung nach Einarbeitung der notwendigen Änderungen. Max Amon (Parteifreie Bürger) fragt am Ende nach dem Beitrag eines Anwalts: Der habe ihn am Nachmittag angeschrieben und darüber informiert, dass seine Einwendungen offenbar nicht vorgetragen wurden. Die weitere Sitzung wird vertagt.
15. April: Die Sitzung der Vorwoche soll fortgesetzt werden. Bürgermeister Egold erklärt, einige Einwendungen seien nicht richtig zugeordnet worden und hätten deshalb gefehlt. Stefan Müller (Parteifreien Bürger) bemängelt, ihm seien die Unterlagen zur Sitzung nicht rechtzeitig zugegangen; er habe nicht genug Zeit zur Vorbereitung gehabt. Einige Ratskollegen bekräftigen, auch sie hätten bis zum Nachmittag keinen Zugriff auf die Unterlagen gehabt. 13 Gemeinderäte stimmen für eine Vertagung der Sitzung auf den 23. April.