Fünfseenland:Hundeverbot in Erholungsgebieten

Landratsamt bittet auch um strikte Einhaltung der Abstandsregeln

Trotz Corona wird das schöne Wetter am kommenden Wochenende wieder Sonnenhungrige und wohl auch die ersten Badegäste an die heimischen Seen locken. Das Landratsamt appelliert daher an die Vernunft der Bürger und bittet um strikte Einhaltung des Abstandsgebots. In den öffentlichen Erholungsgebieten gelten mit Beginn der Badesaison wie in den Vorjahren zudem weitere Regeln.

So ist das Mitnehmen von Hunden vom 15. Mai bis 15. September in Erholungsgebiete nicht erlaubt, Grillen ist nicht zulässig und auf die Fütterung von Wasservögeln soll verzichtet werden. Das Hundeverbot gilt für die Erholungsgebiete Kempfenhausen am Starnberger See, Oberndorf am Wörthsee, Wartaweil am Ammersee sowie Pilsensee-Ost. Die Tiere dürfen auch nicht an der Leine mitgenommen werden. Die Einhaltung der Regeln in den Erholungsgebieten wird ein Sicherheitsdienst überwachen, kündigt das Landratsamt an. Bei Verstößen kann das Aufsichtspersonal Platzverweise aussprechen und hat außerdem die Befugnis, die Personalien aufzunehmen und an das Landratsamt zu melden.

Das Landratsamt bittet außerdem um strikte Einhaltung des Abstandsgebots. Auch beim Sonnenbaden ist Gruppenbildung zu vermeiden und mindestens ein Abstand von 1,50 Meter, besser ein deutlich größerer Abstand, zu anderen Sonnenanbetern zu wahren, damit ein Anstieg der Corona-Infektionen vermieden wird.

© SZ vom 15.05.2020 / phaa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: