Süddeutsche Zeitung

Raubmord von Meiling:"Froschbande" soll lebenslänglich hinter Gitter

  • Für einen der grausamsten Mordfälle der letzten Jahre in Bayern hat die Staatsanwaltschaft hohe Haftstrafen gefordert.
  • Ganz gezielt hätten sich die Männer zur Begehung von Straftaten zusammengetan, Gewalt vereinbart und auch Tote billigend in Kauf genommen.
  • Bei einem Einbruch im September 2015 sollen sie mit Fäusten, Fußtritten, Zaunlatten und sogar Eisenstangen auf ein altes Ehepaar eingeprügelt haben. Der 72 Jahre alte Mann starb an seinen schweren Verletzungen.

Von Susi Wimmer

Staatsanwältin Karin Jung hat nachgerechnet. 0,82 Quadratmeter, sagt sie in ihrem Plädoyer. Exakt so groß war die Abstellkammer in dem Wohnhaus, in die Einbrecher im September 2015 ein schwer verletztes Rentnerehepaar aus Meiling sperrten. Der Rentner erlag dort seinen Verletzungen, die Ehefrau musste in dieser Kammer "51 Stunden auf der Leiche ihres Mannes ausharren". Mit dem Plädoyer der Staatsanwältin nähert sich einer der grausamsten Mordprozesse der letzten Jahre in Bayern dem Ende. Jung sah bei der brutalen Tat sogar vier Mordmerkmale als erfüllt an und beantragte für alle acht Angeklagten eine Verurteilung wegen Mordes und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Das heißt, die Männer könnten auch nach 15 Jahren längst nicht aus der Haft entlassen werden.

Sie sind an jedem einzelnen Prozesstag erschienen, hörten sich die mageren Aussagen der Verdächtigen an, die heftigen Schilderungen der Rechtsmedizin, die Aussagen der Polizisten. Und doch ist den beiden Söhnen des Ehepaares, die in dem Prozess als Nebenkläger auftreten, anzusehen, wie schwer ihnen der Prozesstag am Montag im Gerichtssaal in Stadelheim fällt. "Man könnte verbittern und verzweifeln", sagt die Anwältin der Nebenklage in ihrem Plädoyer, "aber das macht nichts ungeschehen. Jeder muss seine Last auf seine Weise tragen." Die Anwältin kreidet den Angeklagten der so genannten "Frosch-Bande" an, dass diese in der Haft sehr wohl auf ihre Werte pochten, auf die Herausgabe asservierter Kleidungsstücke oder Medikamente. Was die Werte ihrer Opfer anbelangt, verhielten sie sich "respektlos und zynisch". Keiner der Männer auf der Anklagebank habe ein umfassendes Geständnis abgelegt. Sie räumten die Tat ein, zugeschlagen haben will allerdings keiner von ihnen.

47 abgrenzbare Gewalteinwirkungen bei der 67 Jahre alten Frau, 51 bei ihrem toten Ehemann. Das ist die nüchterne Bilanz, wie sie Staatsanwältin Jung in ihrem Plädoyer anführt. Die Täter haben bei dem Einbruch in der Nacht auf den 5. September 2015 mit Fäusten, Fußtritten, Zaunlatten und sogar Eisenstangen auf die alten Leute eingeprügelt. Diese massive Gewalt gegen ältere Menschen sei für die Angeklagten "nichts Neues gewesen", sagt Karin Jung. Tags zuvor hatten sie in der Schweiz eine Seniorin mit einem Plastikstuhl geschlagen, gefesselt, außerdem stand der Versuch einer Vergewaltigung im Raum. Nach der Tat von Meiling bedrohten sie einen Tag später in der Nähe von Wien eine alte Frau mit einer Axt und würgten sie.

Ganz gezielt hätten sich die Männer zur Begehung von Straftaten zusammengetan, Gewalt vereinbart und auch Tote billigend in Kauf genommen. Ihr Vorgehen sei immer gleich gewesen: immer nachts, immer abgelegene Häuser, immer ältere Menschen, ganz egal, ob jemand zu Hause war oder nicht. "Sie haben eine ganze Region in Angst und Schrecken versetzt", sagt Jung.

Am Nachmittag vor der Tat kundschaftete einer der Täter laut Plädoyer das Anwesen aus, gaukelte eine Autopanne vor und fragte nach Wasser für seinen Kanister. Das Ehepaar war aufgeschlossen, der 72-Jährige half seinem späteren mutmaßlichen Mörder. Dann ruhten sich die Männer aus und schlichen nachts wieder zum Anwesen. Sie bewaffneten sich laut Plädoyer mit Zaunlatten, Eisenstangen und allem, was sie vor Ort fanden, legten sich am Boden auf die Lauer. Mehrmals schlug der Hund des Paares an, mehrmals schaltete man das Außenlicht an, konnte aber nichts erkennen. Als der Ehemann zum Rauchen auf die Terrasse trat, sollen sie zugeschlagen haben.

Nach der Tat unterhielten sich die Männer noch im Wagen, warum man so hart zugeschlagen habe. "Zu dem Zeitpunkt hat der Mann in der Abstellkammer noch gelebt. Man hätte ihn retten können", sagt Jung. Die Täter hätten habgierig, heimtückisch und grausam gehandelt, und "zur Ermöglichung einer Straftat", also um nach den tödlichen Schlägen das Haus nach Geld und Schmuck durchwühlen zu können. Damit zählt die Staatsanwältin vier Mordmerkmale auf und fordert eine Verurteilung aller Angeklagten in Mittäterschaft, was bedeutet, dass auch die beiden Fahrer, die gar nicht im Haus waren, wegen Mordes belangt würden.

Verteidiger Peter Pospisil plädiert für seinen Mandanten auf Raub und Freiheitsberaubung mit Todesfolge. Eine "stillschweigende Duldung" reiche für eine Verurteilung in Mittäterschaft nicht aus, meint er. Und sein Mandant sei besonders haftempfindlich. Die Mutter sei gestorben, und er habe nicht einmal zur Beerdigung nach Rumänien fahren können. Am 10. Dezember werden die Plädoyers der weiteren sieben Verteidiger erwartet, das Urteil soll am 17. Dezember verkündet werden.

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Quelle:
SZ vom 27.11.2018/sim
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