Freizeit:Polizei holt betrunkenen Skipper vom Starnberger See

Auf dem gemieteten Elektroboot herrscht beste Stimmung. Doch die Promillegrenze gilt auch auf dem Wasser.

Die Promillegrenze gilt zu Lande wie zu Wasser: Mit mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut darf man kein Kraftfahrzeug führen. Darum hat die Polizei am Mittwochnachmittag einen betrunkenen Skipper vom Starnberger See geholt. Eine Streife war nach Berg beordert worden, weil dort die Besatzung eines gemieteten Elektroboots angeblich Passanten am Ufer anpöbelte.

Als die Beamten eintrafen, legte das Boot gerade am Dampfersteg an. Neben der gelösten Stimmung der Crew fiel den Polizisten auf, dass der Bootsführer nach Alkohol roch. Der Alkotest bestätigte die Vermutung - mit 0,74 Promille war der Grenzwert laut Polizei deutlich überschritten.

Auf dem Wasser können die Bußgelder wesentlich schärfer ausfallen als an Land: Während im Straßenverkehr beim ersten Verstoß 500 Euro und bis zu 1500 Euro für Wiederholungstäter fällig werden, sieht das Schifffahrtsrecht bis zu 5000 Euro vor. Und noch ein Unterschied besteht: Auf dem Wasser gilt die Promillegrenze nicht nur für Motorboote, sondern für alle Fahrzeuge - also auch für Ruderboote oder Stand-up-Paddler.

© SZ vom 10.07.2020 / sz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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