Süddeutsche Zeitung

Freispruch im Vergewaltigungsprozess:"Tausend Märchen aus 1001 Nacht"

Der Staatsanwalt fordert vor dem Münchner Landgericht sechs Jahre für den 23-jährigen Angeklagten. Der Richter macht dagegen der 21-jährigen Braut schwere Vorwürfe

Von Christian Deussing, Starnberg/München

Der junge Mann hält schon Minuten vor dem Urteil seine Hände vor das Gesicht und senkt seinen Kopf. Kurz darauf weint der 23-jährige Angeklagte erleichtert und erschöpft, denn der Staatsanwalt hatte zuvor mehr als sechs Jahre Gefängnis gefordert. Doch das Landgericht München II hat den Asylbewerber am Donnerstag davon freigesprochen, seine Braut Anfang August 2018 in einem Starnberger Hotelbett nach angeblicher Zwangsheirat in München viermal vergewaltigt zu haben. Der Afghane saß somit zehn Monate nach der Strafanzeige seiner 21-jährigen Landsfrau unschuldig in Untersuchungshaft und erhält dafür nun eine Haftentschädigung. Es gebe keine objektiven Beweise für die Tatvorwürfe, begründete der Vorsitzende Richter Martin Hofmann das Urteil nach vier Prozesstagen.

Er warf der jungen Frau vor, ihr Umfeld und die Polizei "nahezu durchgehend belogen" zu haben und in diesem Fall "tausend Märchen aus 1001 Nacht" gehört zu haben. Dabei hätten sie und ihre Familie die "Polizei und Justiz massiv für ihre eigenen Zwecke missbraucht". So habe die Braut erst sechs Wochen nach der Hotelnacht Strafanzeige gegen ihren Bräutigam erstattet, in den Tagen danach aber niemandem etwas von der sexuellen Gewalt erzählt. Es seien keine Verletzungen zu sehen gewesen und auch die Ohnmachtsanfälle auf der Hochzeitsfeier habe kein Zeuge bestätigt. Überdies ist die Kammer überzeugt, dass der Angeklagte nicht damit gedroht habe, seiner Landsfrau Säure ins Gesicht zu spritzen, wenn sie ihn nicht heirate. Die Afghanin hatte mit der Behauptung ein Kontaktsperreverbot erlangt.

Dem Angeklagten war noch in Afghanistan die Ehe mit ihr versprochen worden - und das Mädchen wurde mit 13 Jahren verlobt. Nach gemeinsamer Flucht mit deren Familie wollte aber die Auserwählte von ihm nichts mehr wissen, was laut Anklage ihr Vater auch zunächst akzeptierte - um dann aber Druck auf seine Tochter auszuüben, die Ehe doch einzugehen. Als nach der Hochzeitsnacht die Frau nach Ansicht des Gerichts befürchtete, ein Kind zu bekommen, ihre Ausbildung abbrechen zu müssen und womöglich mit ihrem Mann nach Afghanistan abgeschoben zu werden, habe sie falsche Anschuldigungen gegen ihn erhoben - und angegeben, Opfer einer Straftat geworden zu sein. Dabei betonte der Richter aber auch, dass hier über Jahre hinweg zwei junge Menschen "zwischen Mühlsteinen zermalmt" worden seien.

Das sah auch der Staatsanwalt so und sprach von "verworrenen Verhältnissen und einer Art Parallelwelt, in der das Wohl der Familie über alles geht". Es habe sicher keine eindeutige Täter-Opfer-Konstellation gegeben, aber "Liebe gab es hier wohl nie". Der Ankläger bezeichnete die Aussagen der Frau vor der Polizei zu den mutmaßlichen Vergewaltigungen als glaubhaft und "sehr detailliert". Zudem habe sich das Opfer entschieden, "sich zu emanzipieren und sich aus dem starken Familiensystem zu lösen".

Dagegen ist Verteidigerin Birgit Schwerdt überzeugt, dass es keine Vergewaltigungen gegeben und die Braut - wie schon bei den Bedrohungen - die Geschichte nur erfunden habe. Die 21-Jährige habe nicht mit den Konsequenzen "ihrer Falschaussage gerechnet" und daher versucht, die Strafanzeige zweimal zurückzuziehen. Der Staatsanwalt prüft jetzt, wegen falscher Verdächtigung gegen die Zeugin zu ermitteln.

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Quelle:
SZ vom 12.07.2019
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