Fingierter Drogen-Deal:Raubüberfall am Pöckinger Parkplatz

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Jugendschöffengericht verurteilt zwei Täter zu Sozialstunden

Von Michael Berzl, Starnberg

Jeder noch eine Prise Koks in die Nase, dann ging's los: Sein Komplize habe das Opfer mit einer kräftigen Ohrfeige zu Boden geschlagen, er selbst habe sich das Geld gegriffen, beide seien dann davongelaufen. So schilderte ein 24-jähriger Mann aus Kaufbeuren am Donnerstag vor dem Jugendschöffengericht in Starnberg den Ablauf eines Raubüberfalls auf einem Supermarkt-Parkplatz in Pöcking. Die Beute: 1600 Euro. Der Vorfall liegt nun schon vier Jahre zurück, die beiden Haupttäter sind längst verurteilt. Zwei weitere Beteiligte mussten sich erst jetzt vor Gericht verantworten. Ein 24-Jähriger aus Bernried muss 40 Sozialstunden ableisten und in Raten 800 Euro an die Lebenshilfe bezahlen. Er hat bereits eine kriminelle Karriere mit diversen Schlägereien hinter sich, die ihn schließlich für mehr als zweieinhalb Jahre ins Gefängnis brachte. Einem 23-Jährigen, der jetzt in München lebt, hat Jugendrichter Ralf Jehle auferlegt, 20 Stunden zu arbeiten und ebenfalls 800 Euro an den Tierschutzverein zu bezahlen.

Zu viert waren die jungen Männer damals an einem Sonntagabend in einem Auto nach Pöcking gefahren, die beiden am Donnerstag Angeklagten blieben im Wagen sitzen und waren somit an dem eigentlichen Überfall nicht beteiligt. Strafbar haben sie sich dennoch gemacht; dass sie dabei waren, räumten sie in der Verhandlung ein. Als Begründung gaben sie an, sie hätten Geldprobleme gehabt. Die Beute sei nach übereinstimmender Aussage der Angeklagten aufgeteilt worden, so dass jeder 400 Euro erhielt.

Ihrem Opfer, das einer von ihnen noch von der Realschule in Tutzing her kannte, hatten sie vorgegaukelt, es solle ein Drogendeal über die Bühne gehen. So kam es, dass der junge Mann eine so hohe Summe Bargeld in der Tasche hatte. Bei dem Überfall erlitt er diverse Prellungen und verbrachte eine Nacht im Starnberger Krankenhaus. Er war am Donnerstag ebenfalls als Zeuge geladen, kam aber nicht zu der Verhandlung. Er habe wohl kein Interesse an peinlichen Nachfragen gehabt, mutmaßte einer der Verteidiger. Schließlich habe er sich auf ein vermeintliches Rauschgiftgeschäft eingelassen und nicht deswegen 1600 Euro bei sich gehabt, um das Geld just am Sonntagabend bei einem Bankautomaten einzuzahlen, wie er ursprünglich behauptet haben soll. Die Beute sei nicht mehr auffindbar gewesen, sagte ein ehemaliger Kripo-Beamter als Zeuge.

Auf die Spur der jetzt Verurteilten kam die Justiz mit Verspätung. Deren Namen sollen in der ersten Verhandlung gegen die Haupttäter gefallen sein, so dass Ermittlungen in Gang kamen. Nachfragen von Richter Jehle an die beiden damals ermittelnden und mittlerweile pensionierten Kripo-Beamten, warum nicht gleich gegen die nun Angeklagten ermittelt wurde, blieben unbeantwortet.

© SZ vom 18.06.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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